Damian Müller | Ständerat

Motion: Massnahmenpaket zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels durch Attraktivierung der freiwilligen Weiterarbeit nach dem ordentlichen Rentenalter

  • 04. Juni 2023
  • 3 min Lesezeit
  • Solidarität

Antrag:

Der Bundesrat wird beauftrag, ein Massnahmenpaket vorzulegen zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels durch eine Anpassung der AHV-Verordnung wie folgt:

a) Der Freibetrag für selbständig und unselbständig Erwerbstätige nach Erreichen des Referenzalters soll von heute CHF 16`800 pro Jahr auf CHF 36`000 angehoben werden (Art. 6quater AHVV).

b) Die Zuschläge beim Aufschub des Rentenbezugs gemäss Art.55ter AHVV sollen gegenüber heute spürbar und anreizorientiert erhöht werden. Als Zielwert sollen 40% dienen beim Aufschub um fünf Jahre (aktuell 31,5%).

c) Auf die durch den Bundesrat im Rahmen der AHV21 in Aussicht gestellte zusätzliche Attraktivierung der Vorpensionierung durch die Anpassung der Kürzungssätze von heute 6,8% pro Jahr gemäss Art. 56 AHVV ist zu verzichten. Alternativ ist eine Anhebung der Kürzungssätze auf 8% zu prüfen.

Begründung:

Trotz Warnungen aus Wissenschaft und Wirtschaft wurde die dynamische Entwicklung des Fachkräftemangels stark unterschätzt. Nur so ist es erklärbar, dass sowohl der Bundesrat als auch eine Mehrheit des Parlaments es im Rahmen der AHV21 verpassten, ein wirksames Massnahmenpaket zur Attraktivierung der freiwilligen Weiterarbeit über das Rentenalter hinaus umzusetzen. Bereits Ende 2022 nahm die Presse die Thematik auf (vgl. NZZ am Sonntag vom 18.12.2022: Die AHV schröpft Erwerbstätige über 65) und nannte die grössten Mängel: systemische Fehlanreize durch einen viel zu tiefen Freibetrag auf dem nach dem Erreichen des Rentenalters erzielten Erwerbseinkommen einerseits, zu tiefe Kürzungssätze bei der Vorpensionierung und zu tiefe Zuschläge beim Rentenaufschub anderseits. Unter dem Strich werden Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, geradezu pönalisiert und geschröpft.

Die AHV21 bringt lediglich eine kleine Verbesserung für zukünftige Rentnerinnen und Rentner, die nicht die Maximalrente erreichen. Sie können künftig auf den Freibetrag verzichten und damit ihre Rente verbessern. Vergessen ging aber das Gros der Erwerbstätigen, die von dieser Massnahme nicht profitieren. Für sie muss dringend der Freibetrag erhöht werden, der seit 1996 (!) nie mehr der Teuerung angepasst wurde.

Gleichzeitig kündigte der Bundesrat an, per 2027 die Kürzungssätze beim AHV- Vorbezug sowie die Zuschläge beim Aufschub des Bezugs von anreizorientierten Sätzen hin zu rein versicherungsaktuariellen Sätzen anzupassen. Dies führt ausgerechnet in Zeiten von akutem Fachkräftemangel zum bizarren Ergebnis, wonach die Vorpensionierung ausgerechnet für gut Qualifizierte noch attraktiver wird. Denn nur sie können sich meist die Vorpensionierung überhaupt leisten. Von diesem kontraproduktiven Vorhaben ist mindestens Abstand zu nehmen, stattdessen ist auch die Variante zu prüfen, wonach die Vorpensionierung anreizorientierter ausgestaltet wird, damit auch für gut qualifizierte Erwerbstätige die Weiterarbeit mindestens bis zum ordentlichen Rentenalter attraktiver ist.

Zwischenstand:

Der Ständerat hat die Motion der zuständigen Kommission überwiesen. Ich habe grosse Bedenken, dass man die Umsetzung des Anliegens auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt. Die SGK-S steht nun in der Pflicht, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.