Damian Müller | Ständerat

Warum politische Kultur und Zuwanderung Fakten statt Schlagzeilen brauchen

  • 27. November 2025
  • 4 min Lesezeit

In den letzten Wochen habe ich ungewohnt viele Briefe erhalten – einige freundlich, andere anonym, wenige mit harten Worten. Jemand drohte sogar, mich «mit der Hellebarde aufspiessen» zu wollen. Ich akzeptiere andere Meinungen, aber Drohungen gehören nicht zur Schweiz. Wir führen unsere Debatten mit sachlichen Argumenten. Anstand ist Teil unserer politischen Kultur und die Voraussetzung dafür, dass wir schwierige Fragen gemeinsam lösen. Umso wichtiger ist eine faire, realistische und nüchterne Diskussion rund um unsere Beziehung zur EU. Dies gilt besonders beim Thema Zuwanderung – doch gerade hier vermischen sich berechtigte Sorgen mit falschen Behauptungen. Beitrag im Willisauer Bote

Die reale Herausforderung heisst Zuwanderung
Die Schweiz ist wirtschaftlich erfolgreich, deshalb wächst sie. Das belastet Strassen, Bahnen, Wohnraum und Infrastrukturen, die teilweise aus den 1970er-Jahren stammen. Die gesellschaftliche Unruhe darüber ist verständlich. Wichtig ist, die Ursachen klar zu trennen: zwischen illegaler Migration, die wir bekämpfen müssen, und der arbeitsmarktgesteuerten Zuwanderung, die wir brauchen. Höchste Zeit deshalb, einige Aussagen richtigzustellen.

Zum Daueraufenthaltsrecht
Kaum ein Thema wird so verzerrt dargestellt.

  1. Niemand erhält ein Daueraufenthaltsrecht ab Tag eins. Nach Inkrafttreten der neuen EU-Verträge gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Danach sind fünf Jahre Erwerbstätigkeit nötig, bis jemand überhaupt Anspruch auf Daueraufenthalt geltend machen kann.
  2. Der überwiegende Teil der Personen, die künftig Anrecht auf einen Daueraufenthalt haben, leben und arbeiten bereits heute in der Schweiz. Sie sind bestens integriert und haben heute schon faktisch Anspruch auf eine C-Bewilligung.
  3. Das Recht auf Daueraufenthalt gilt nur bei nachgewiesener Erwerbstätigkeit während fünf Jahren. Grenzgänger, Studierende und Nichterwerbstätige sind ausgeschlossen. Lebt jemand länger als sechs Monate voll von der Sozialhilfe, wird die Fünfjahresfrist unterbrochen.
  4. Das Daueraufenthaltsrecht ersetzt nicht die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung). Wer die Niederlassungsbewilligung C beantragen will, braucht weiterhin Sprache, Integration, wirtschaftliche Selbstständigkeit und einen einwandfreien Leumund. Die C-Bewilligung ist und bleibt Voraussetzung für eine Einbürgerung.
  5. Die oft erwähnten 570’000 Personen sind eine theoretische Zahl fürs Jahr 2017, basiert auf der Annahme, dass das Daueraufenthaltsrecht 2012 eingeführt worden wäre. Eine genaue Prognose über die Anzahl von Personen, die ab 2035 (frühestmöglicher Zeitpunkt für eine Daueraufenthaltsberechtigung mit dem aufdatierten Abkommen) berechtigt wäre, ist nicht möglich. Der Bund rechnet mit 4’000 bis 20’000 Gesuchen pro Jahr. Und: Der Status kann entzogen werden – bei Missbrauch, Abwesenheit oder Straftaten.

Die neuen Verträge schützen den Sozialstaat
Menschen, die in die Schweiz kommen und Rechte einfordern, aber Pflichten verweigern, sind weiterhin nicht willkommen. Wer Unterstützung bezieht, ohne sich um Arbeit zu bemühen, darf nicht bleiben. Dies sehen die neuen Verträge mit der EU explizit so vor. Sie stärken das Leistungsprinzip und schützen den Sozialstaat. Solche Argumente werden von den Gegnern bewusst ausgeblendet. Wenn Fleissige und Trittbrettfahrer vermischt werden, ist das unredlich. Zudem ist es einigermassen erstaunlich, wie ein möglicher Deal mit US-Präsident Donald Trump gefeiert wird, aber die sorgfältig ausgehandelten Verträge unserer Diplomatie mit der EU schlechtgeredet werden. Hier zeigt sich: Es geht um Ideologie und nicht um gute Lösungen für unser Land. Unser Anspruch als Liberale ist ein anderer: Wir setzen auf klare Fakten, ehrliche Politik, auf Respekt vor Leistung und einen starken Zusammenhalt. Das hat die Schweiz erfolgreich gemacht – und das wollen wir bewahren.

Wohin der Weg bei den Bilateralen führt
Der schäbige Umgang, den sich der US-Dealmaker mit der Schweiz erlaubt, macht uns den Wert von sorgfältig ausgehandelten Verträgen noch deutlicher. Diese Verträge sind das Ergebnis von ordentlichen eidgenössischen Prozessen – und nicht vom Goodwill eines Einzelnen. Nachdem sich in den letzten Monaten alle politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure in die Diskussion rund um die Bilateralen einbringen konnten, arbeitet der Bundesrat nun an der Botschaft weiter. Danach berät das Parlament. Falls ein Referendum zustande kommt, entscheidet das Volk über die Verträge. Dass das Referendum kommt, davon ist auszugehen – und das ist gut so. Wir stehen erst am Anfang der innenpolitischen Prozesse. Jetzt Gräben aufzureissen, ist falsch. Der bilaterale Weg hat uns wirtschaftlich sehr erfolgreich gemacht. Das neue Paket schafft Klarheit: verlässliche Regeln, faire Streitbeilegung, Schweizer Sonderlösungen und starke Mitwirkungsrechte.

Die Luzerner Regierung unterstützt das Paket und lehnt das Ständemehr ab, genauso, wie es auch die FDP-Basis entschieden hat. Als Luzerner Ständerat trage ich Verantwortung, dass die inländische Umsetzung im Interesse unseres Kantons erfolgt. Ich werde mich dafür einsetzen, dass im nationalen Recht eine Schutzklausel verankert wird, die sicherstellt, dass keine neuen Soziallasten entstehen, die Familien, KMU und die arbeitende Bevölkerung tragen müssen.

Mein Kompass ist dabei klar: Leistung muss sich lohnen, Missbrauch verhindert werden. Unsere politische Kultur darf nicht im Lärm von ein paar Scharfmachern untergehen. Wir brauchen keine Hellebarden, sondern Anstand und Respekt. Gerade jene, die aktuell so viel von Freiheit reden, haben eins nicht verstanden: Dass Freiheit immer auch bedeutet, Verantwortung wahrzunehmen.