Damian Müller | Ständerat

Flüssigerdgas ist wie Diesel zu behandeln

  • 15. Oktober 2019
  • 2 min Lesezeit
  • Blogbeitrag
  • Zuversicht

Heute wird Flüssigerdgas ungerecht besteuert. Aufgrund eines Berechnungsfehlers verdoppelt sich die Steuer. Dabei ist der Brennstoff für Lastwagen gegenüber dem Diesel deutlich besser für die Umwelt. In einer Motion habe ich den Bundesrat aufgefordert, diese Ungleichheit sofort zu beseitigen.

Liquid Natural Gas, kurz LNG, ist verflüssigtes Erdgas. Als Brennstoff für Lastwagen hat es den Vorteil, deutlich weniger Schadstoffe zu erzeugen als Diesel. Der CO2-Ausstoss liegt um 15 Prozent tiefer. Die Reduktion bei Stickoxiden beträgt 35 Prozent, bei Feinstaub gar 95 Prozent. LNG hat das Potenzial, den Lastwagenverkehr in der Schweiz wesentlich klimafreundlicher zu machen. Firmen wie das Logistikunternehmen Krummen AG aus Kerzers oder der Discounter Lidl treiben LNG in ihrer Lastwagenflotte voran.

Die LNG-Technologie wäre gegenüber Diesel auch absolut wettbewerbsfähig – würde die Mineralölsteuer entsprechend internationalen Standards in Kilogramm berechnet und nicht in Litern. Unsere geltende Importsteuer aber erhöht den Preis für das Flüssigerdgas. Offenbar, weil im Gesetz von einer falschen Berechnungsgrundlage ausgegangen wird. Bei Erdgas, verflüssigt als Treibstoff, fallen gemäss Oberzolldirektion mehr als 220 Franken Mineralölsteuern pro 1000 Liter bei 15 Grad Celsius an.

Nur: Laut Experten gibt es gar kein flüssiges Erdgas bei 15 Grad. Erdgas verflüssigt sich nur bei Temperaturen unter null. Bei 15 Grad ist das Erdgas noch gasförmig. Wird dieses nun von Kilogramm in Liter umgerechnet, verdoppelt sich die Steuer. Die Steuersätze für Treibstoffe sind im Mineralölsteuergesetz vom 1. Januar 1997 festgelegt. Wie es genau zum Fehler bei der Berechnungsgrundlage kam, kann gemäss der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) nicht mehr rekonstruiert werden.

Ich habe deshalb in einer Motion den Bundesrat aufgefordert, auf den frühestmöglichen Zeitpunkt einen Systemwechsel bei der Versteuerung von LNG vorzunehmen. Dabei ist die Bemessungsgrundlage für LNG von heute 1000 Liter bei 15 Grad Celsius auf 1000 Kilogramm anzupassen.

Der Bundesrat teilt meine Überlegungen und beantragt, im Rahmen der Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz für LNG anzupassen. Auch der Ständerat unterstützt mein Anliegen und macht damit einen weiteren kleinen Schritt in Richtung Klimafreundlichkeit.

Damian Müller | Ständerat

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