Schule

Verbesserungen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes prüfen

  • 14. Juni 2018
  • 2 min Lesezeit
  • Interpellation
  • Solidarität

Der Luzerner Ständerat Damian Müller möchte vom Bundesrat wissen, wie das Kinder und Jugendförderungsgesetz (KJFG) verbessert werden kann. Ziel ist es die ausserschulische Jugendarbeit zu stärken, insbesondere die Schnittstelle zwischen den schulischen und ausserschulischen Aktivitäten sowie die Anerkennung der geleistete Betreuungsarbeit durch die Jugendverbände.

Vor genau fünf Jahren ist das Kinder- und Jugendförderungsgesetz in Kraft getreten, das in diesem Jahr zum ersten Mal vom Bundesamt für Sozialversicherungen BSV evaluiert wird. Bei dieser Evaluation geht es vor allem darum, die Finanzhilfen und getroffenen Massnahmen auf ihre Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, welche im Rahmen dieses Gesetzes gewährt werden. Nach Ansicht des Luzerner Ständerats Damian Müller hat das Gesetz aber noch Lücken, die geschlossen werden müssten. «Insbesondere deckt das Gesetz Aktivitäten in der Schnittstelle von schulischem und ausserschulischem Bereich nicht genügend ab.» Müller fragt deshalb den Bundesrat in einer heute eingereichten Interpellation an, ob er sich dieser Lücken bewusst sei und willens das Gesetz entsprechend zu ergänzen. «Vor allem scheint es mir wichtig, dass solche Aktivitäten gemäss KJFG als unterstützungswürdig angesehen werden, wird diese Arbeit doch vornehmlich von freiwillig engagierten Jugendlichen geleistet» begründet Müller seine Anfrage.

Bilanz

Primäres Ziel der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit ist die Förderung der Entwicklung und Autonomie von Kindern und Jugendlichen. In der Regel wird im Rahmen von ausserschulischen Kinder- und Jugendaktivitäten zwar gleichzeitig die Betreuung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sichergestellt, diese ist jedoch nicht deren eigentliches Ziel. Die Kinder- und Jugendpolitik fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden, so auch die familienexterne Kinderbetreuung oder die Betreuung von Jugendlichen. In seiner subsidiären Rolle übernimmt der Bund eine befristete Anstossfinanzierung der familienexternen Kinderbetreuung (Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG; SR 861)). Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht in den Zweckartikel des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG; SR 446.1) aufgenommen werden sollte. Es muss in diesem Bereich enorm hingeschaut werden, damit es keine Doppelspurigkeiten gibt.