Verkehr Luzern Strasse

Wie setzt das Astra die Lärmschutzmassnahmen um?

  • 29. September 2017
  • 2 min Lesezeit
  • Interpellation
  • Vernetzte Welt

Ständerat Damian Müller hat den Eindruck, dass die Handhabung der Lärmschutzmassnahmen durch das Bundesamt für Strassen (Astra) willkürlich erfolgt. In einer Interpellation fragt der Luzerner Ständerat den Bundesrat, ob es rechtens sei, wenn das Astra mit fadenscheinigen Argumenten Lärmschutzmassnahmen verweigere, die dem Gesetz entsprechen würden.

Nimmt der Bund den Lärmschutz ernst?

Eigentlich wäre Eich am Sempachersee eine ideale Wohngemeinde. Wenn nur die Lärmbelastung nicht wäre. Ungenügende Lärmschutzmassnahmen vor allem an den Ein- und Ausfahrten des Eichtunnels lassen Emissionswerte zu, die klar über dem Grenzwert liegen, welcher die Eidgenössische Lärmschutzverordnung noch zulässt. Und wie den lärmgeplagten Einwohnerinnen und Einwohnern von Eich geht es noch zahlreichen Menschen an andern Orten in unserem Land. Doch das für die entsprechenden Massnahmen zuständige Bundesamt für Strassen lehnt es im Fall von Eich ab, bereits bestehende Lärmschutzwände zu sanieren. Argumentiert wird mit zu hohen Kosten. Mögliche Massnahmen seien unwirtschaftlich und somit unverhältnismässig. Private Berechnungen kommen im Fall von Eich aber auf deutlich geringere Kosten als die Berechnung des Bundesamtes. Deshalb fragt Ständerat Damian Müller als Vertreter des Kantons Luzerns beim Bundesrat an, ob der Vollzug der Lärmschutzgesetzgebung durch das Astra im Sinne des Gesetzes zweckmässig, korrekt und rechtsgleich erfolgt. „Es geht doch nicht, dass ganze Siedlungsgebiete unter zu hoher Lärmbelastung leiden, wenn das Gesetz in diesen Situationen zu Massnahmen verpflichtet?“ so Damian Müller. Die entsprechende Interpellation hat Damian Müller am 27. September eingereicht.

Bilanz

Dem Bundesrat ist bekannt, dass entlang des Nationalstrassennetzes nicht überall die massgebenden Lärmgrenzwerte eingehalten werden können. Der Interpretationsspielraum des Bundesamtes für Strassen (Astra) ist gering. Nationalstrassen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen, müssen nach den Artikeln 13ff. der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) insoweit saniert werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Die Bewertung der wirtschaftlichen Tragbarkeit basiert auf dem Umweltschutzrecht und auf Anhang 4 des Leitfadens Strassenlärm (Anwendungshilfen für die Publikationen SRU-301 und UV-0609: Technisches Merkblatt Projektierung; „Wirtschaftliche Tragbarkeit von Lärmschutzmassnahmen“ – Nr. 21 001-20106; Ziff. 5.3). Das Astra betont, dass im Raum Eich genügend Lärmschutzmassnahmen getroffen worden sind. Die Gemeinde ist mit dem Astra in Kontakt und versucht Lösungen zu erarbeiten.