Ständerat Bundeshaus

Wie kann unser politisches System gestärkt werden?

  • 29. September 2016
  • 2 min Lesezeit
  • Interpellation
  • Solidarität

Immer häufiger gibt es Schwierigkeiten bei der Besetzung politischer Ämter in den Gemeinden oder bei lokalen Parteisektionen. Dem Luzerner Ständerat, Damian Müller, ist es ein Anliegen die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit wieder mehr Personen bereit sind, sich politisch zu engagieren. In seiner Interpellation zum Thema Jugendpolitik fordert Damian Müller diesbezüglich Unterstützung vom Bund.

«Das politische System der Schweiz zeichnet sich aus durch Föderalismus, Miliztätigkeit und direkte Demokratie. Da das gesellschaftliche Umfeld stets im Wandel ist, müssen wir die Rahmenbedingungen für diese drei Kernelemente laufend weiterentwickeln und stärken.» wie der Luzerner Ständerat in seiner Interpellation festhält. Jede Bürgerin und jeder Bürger trage eine grosse Mitverantwortung für das politische System, deshalb sei es wichtig, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit interessierte Personen ihre politische Verantwortung auch wahrnehmen können. Dabei gehe es vor allem um die neutrale politische Bildung auf allen Bildungsstufen sowie Aus- und Weiterbildungen von aktuellen und künftigen politischen Mandatsträgern, so Damian Müller

Unterstützung vom Bund

In seiner Interpellation fragt Damian Müller nach, wie der Bundesrat den Stellenwert des Milizsystems, des Föderalismus sowie der direkten Demokratie als Basis des politischen Systems der Schweiz einschätzt. Damit das politische Erfolgsmodell der Schweiz auch für die kommenden Generationen gesichert werden kann, fragt Müller, ob der Bund Möglichkeiten sieht, die Rahmenbedingungen für das politische Engagement zusammen mit den Kantonen, Gemeinden sowie Akteure aus Gesellschaft und Wirtschaft zu verbessern. Zudem möchte der Luzerner Ständerat vom Bundesrat wissen, ob er bereit ist, die Kantone und Gemeinden bei ihrer langfristigen politischen Nachwuchsförderung insbesondere in der Milizpolitik zu unterstützen.

Bilanz

Der Bundesrat kennt die Herausforderung des Milizsystems und hat Massnahmen getroffen.
Er setzt ein Signal zugunsten des Milizsystems, indem dem Bundespersonal gemäss Artikel 40 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.31) die erforderliche Zeit zur Ausübung eines öffentlichen Amtes (bis maximal 15 Tage pro Jahr) als bezahlter Urlaub gewährt werden kann. Diese Bestimmung kann sich auf Gemeinde- und Kantonsebene auswirken, wenn Bundesangestellte dort politisch aktiv sind.