Damian Müller | Ständerat

Verbesserungen der Ausschaffungsprozesse und Schutz vor Gefährdern

  • 02. März 2017
  • 2 min Lesezeit
  • Postulat
  • Zuversicht

In einem Postulat beauftragt der Luzerner Ständerat Damian Müller den Bundesrat, die Ausschaffungsprozesse zu überprüfen. Er will vom Bundesrat wissen, wie die Ausschaffungsquote für abgewiesene Asylbewerber und auszuschaffende Straftäter erhöht werden kann. Ziel ist, die Ausschaffungsprozesse zu verbessern und den Schutz der Bevölkerung vor Gefährdern sicherzustellen.

Zu lasche Ausschaffungspraxis gefährdet Sicherheit der Bevölkerung

Die Sicherheitslage in Europa und somit auch in der Schweiz hat sich im Verlauf der vergangenen Jahre deutlich verändert. Der jihadistisch motivierte Terrorismus hat sich zu einer virulenten Bedrohung der öffentlichen Sicherheit in Europa entwickelt. Bei Anschlägen wie jenem auf den Berliner Weihnachtsmarkt stellt sich im Nachhinein die Frage, ob die jihadistische Gesinnung des Attentäters den Behörden bekannt war, welche Versuche diese unternahmen, um den Täter (bis zur Ausschaffung) zu inhaftieren, und aus welchen Gründen eine solche Inhaftierung nicht möglich war. Auch in der Schweiz gibt es Fälle besonders gefährlicher Personen, sogenannter Gefährder, die nicht ausgeschafft werden können. Die Neue Zürcher Zeitung berichtete im Mai 2016, abgewiesene Asylbewerber oder Straftäter, die nach Verbüssen ihrer Strafe in einer Schweizer Haftanstalt des Landes verwiesen werden, könnten sich einer Rückführung problemlos entziehen.

Ausschaffungsprozesse unter die Lupe nehmen

Der Bundesrat wird mit dem Postulat aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und deren Polizeikorps einen ausführlichen Bericht auszuarbeiten. Der Bericht soll zur landesweiten Situation im Ausschaffungsvollzug Stellung nehmen, Probleme identifizieren und Verbesserungsvorschläge machen. Damian Müller verlangt zudem eine Übersicht über die für Bund und Kantone anfallenden Kosten im Ausschaffungswesen. Weiter soll der Bundesrat prüfen, ob sämtliche Kosten, die den Kantonen in Zusammenhang mit Ausschaffungen anfallen, vom Bund übernommen werden können.

Schutz vor gefährlichen Personen

Für Müller stellt sich die Frage, wie die Behörden die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Personen schützen können, die nicht ausgeschafft werden können. Der Bericht des Bundesrats soll unter anderem aufzeigen, ob die Behörden über die notwendigen Mittel verfügen, um sogenannte Gefährder zu identifizieren und zu überwachen. Dabei soll die Lösungsfindung zur Verbesserung der aktuellen Ausschaffungspraxis im Zentrum stehen.

Damian Müller hat sein Postulat zur Ausschaffungspraxis und zum Umgang mit Gefährdern am 1. März eingereicht. Die Beantwortung durch den Bundesrat ist im Sommer zu erwarten.

Bilanz

Das Postulat wurde vom Bundesrat und Ständerat angenommen.