Damian Müller | Ständerat

Transparenz bei den Arbeitslosenkassen

  • 17. Juni 2020
  • 1 min Lesezeit
  • Motion
  • Solidarität

Nach vertieftem Nachfragen über zwei Interpellationen reicht Damian Müller nun eine Motion ein, welche zwischen dem Staatssekretariat für Wirtschaft und den Arbeitslosenkassen mehr Transparenz verlangt.

Das Seco schliesst mit dem Träger einer Arbeitslosenversicherung eine ALK-Vereinbarung für jeweils fünf Jahre ab, zuletzt für den Zeitraum 2019 – 2023. Diese Vereinbarung stützt sich auf Art. 92 Abs. 6 AVIG i.V.m. Art.122b AVIV sowie auf Art. 20 Abs. 1, 81 und 83 AVIG, Art 103 bis 108 AVIV und im Weiteren auf die Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung der Arbeitslosenklasse. Angesichts der grossen Ineffizienzen, die eine im Auftrag des Seco erstellte Studie (Egger, Dreher & Partner 2018) aufgedeckt hat, gilt es korrigierend einzuwirken und dazu international anerkannte und bewährte Benchmarking-Methoden anzuwenden. Dabei ist das Prinzip anzuwenden, dass Arbeitslosenkassen einzig für ihren Aufwand entschädigt werden sollen, aber keine Gewinne erwirtschaften dürfen. Um Fehlanreize von einzelnen Anbietern auszuschliessen, soll das intransparente System der Pauschalvergütung abgeschafft werden.

Bilanz

Die Motion wurde vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen. In beiden Räten stiess sie jedoch auf grossen Anklang. So wurde sie im Ständerat am 24. September 2020 und im Nationalrat am 4. März 2021 angenommen. Es liegt nun am Bundesrat, die geforderten, längst fälligen Richtlinien für die Zusammenarbeit zwischen dem SECO und den Arbeitslosenkassen zu formulieren und durchzusetzen.