
Tageslicht in die Energiebilanz!
- 26. September 2020
- 1 min Lesezeit
- Interpellation
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Vernetzte Welt
Die Wichtigkeit von Tageslicht in Wohn- und Bürogebäuden ist unbestritten. Tageslicht wirkt sich nicht nur auf das Wohlbefinden aus, sondern auch auf den Energieverbrauch eines Gebäudes. Die Schweiz hinkt beim Einbezug von Tageslicht in verbindlichen Regulierungen jedoch stark hinterher. Dementsprechend bittet Damian Müller im Rahmen seiner Interpellation den Bundesrat um die Beantwortung einiger Fragen.
Obwohl die Steigerung der Energieeffizienz ein Kernanliegen der Energiestrategie 2050 ist, bleibt das Tageslicht unberücksichtigt. Für Wohngebäude kennt das Baugesetz z.B. nur das Verhältnis der Fenster- zu Bodenfläche (1:8, 1:10 oder 1:12, je nach Kanton). Dieses Verhältnis lässt aber die energetischen Aspekte im Zusammenhang mit Tageslicht ausser Acht.
Die Kantone haben im Energiebereich eine umfassende Kompetenz. Die Umsetzung der 2015 verabschiedeten MuKEn verläuft aber schleppend und nicht zielgerichtet.
Bilanz
Der Bundesrat beantwortete die Interpellation am 25. November 2020. Ständerat Damian Müller zeigte sich mit der Antwort des Bundesrates zufrieden, die Interpellation ist somit erledigt.