Strategie Digitalaussenpolitik 2021-2024
- 08. Dezember 2020
- 2 min Lesezeit
- Interpellation
-
Solidarität
Die Strategie Digitalaussenpolitik 2021-2024 des Bundesrats geht nicht auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Darum erkundigt sich Ständerat Damian Müller in seiner Interpellation über die Garantierung der Zugangsrechte von Menschen mit Behinderungen in der Strategie Digitalaussenpolitik.
Im Jahr 2014 hat die Schweiz das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) ratifiziert und sich dadurch für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf nationaler und internationaler Ebene ausgesprochen.
In der neuen Strategie Digitalaussenpolitik 2021-2024 definiert die Schweiz die Aktionsfelder der Digitalaussenpolitik für die kommenden Jahre. Die Strategie besagt, dass Menschenrechte „im Physischen wie im Digitalen gleiche Gültigkeit“ haben und nimmt Bezug auf die Arbeit des UNO-Generalsekretärs zur Stärkung der globalen digitalen Zusammenarbeit und der darauf basierenden Road Map.
Die Strategie Digitalaussenpolitik 2021-2024 des Bundesrats geht jedoch nicht auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Gerade für Menschen mit Behinderungen bieten sich aber durch die neuen Technologien Teilhabemöglichkeiten, aber auch Risiken und unüberwindbare Barrieren, wenn die Zugänglichkeit ebendieser nicht gewährleistet wird. Deshalb reichte Damian Müller Ende 2020 im Ständerat eine Interpellation ein, die den Bundesrat um die Beantwortung einiger Fragen bittet.
Bilanz
Die Antwort des Bundesrates auf die gestellten Fragen bleiben leider im Unkonkreten. Insbesondere wird nicht beantwortet, wie Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention konkret im Kontext der Strategie Digitalaussenpolitik 2021-2024 umgesetzt werden soll. Der Bundesrat zeigte jedoch, dass er für das Thema grundsätzlich sensibilisiert ist. Dass diese Sensibilität in Zukunft klar in konkrete Taten umgesetzt wird, gilt es zu beobachten. Darum wird Ständerat Damian Müller weiterhin klares Augenmerk auf die Garantie der Rechte von Menschen mit Behinderungen legen.