Damian Müller | Ständerat

Qualität der Datenlage zur Anpassung der Labortarife und Schutz der Gesundheitsversorgung

  • 17. März 2022
  • 3 min Lesezeit
  • Interpellation
  • Solidarität

Ständerat Damian Müller reicht in der Frühlingssession 2022 eine Interpellation ein, um mehr über die Qualität der Datenlage zur Anpassung der Labortarife und Schutz der Gesundheitsversorgung zu erfahren.

Antwort Bundesrat

1. bis 3. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Auslandpreisvergleich der Preisüberwachung (PUE) und die Stellungnahme der medizinischen Laboratorien der Schweiz (Foederatio analyticorum medicinalium helveticorum; FAMH) zur Kenntnis genommen. Weil die Tarifkürzung in der Analysenliste (AL), die derzeit durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) geprüft wird, nicht auf einem Auslandpreisvergleich beruht, äussert sich der Bundesrat nicht zur Aussagekraft der angesprochenen Auslandpreisvergleiche.

4. Das BAG hat bis jetzt noch keinen Auslandpreisvergleich im Bereich der medizinischen Laboranalysen durchgeführt. Das BAG teilt die Ansicht der PUE, dass eine zusätzliche Studie zu den maximalen erklärbaren Preisdifferenzen und dem entsprechenden Sparpotenzial erstellt werden soll. Insbesondere soll auch untersucht werden, wie sich die Einkaufspreise der Laboratorien für Laborgeräte und Reagenzien in den verschiedenen Ländern unterscheiden und wie diese Preisunterschiede, bei denen das EDI keine Tarifkompetenz hat, abgebaut werden können.

5. Artikel 32 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) schreibt vor, dass die Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen. Das BAG hat den Auslandpreisvergleich der PUE und die entsprechende Stellungnahme der FAMH in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bei der Erarbeitung des Übergangstarifs mitberücksichtigt. Die Tarifkürzung, die derzeit durch das EDI geprüft wird, basiert nicht auf einem Auslandpreisvergleich.

6. Bei der Neutarifierung aller Positionen der AL (transAL-2) kam es wegen der starken Einbindung der dafür zuständigen Sektion des BAG in die Arbeiten zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie zu Verzögerungen. Die Neutarifierung wird insgesamt mehrere Jahre dauern.

Da aber die aktuellen Tarife im Vergleich zum Ausland deutlich höher sind und das Parlament mit der Überweisung der Motion 19.4492 Lohr „Laborkosten zu Lasten OKP“ ebenfalls klar einen Handlungsbedarf zum Ausdruck gebracht hat, werden nun Zwischenschritte in die Wege geleitet. Damit sollen rasch Einsparungen bei den Laboranalysen zugunsten der OKP und somit zugunsten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler realisiert werden können. Den Stakeholdern wurde kommuniziert, dass transAL-2 weitergeführt wird und der Übergangstarif nur bis zum Abschluss der regulären Neutarifierung aller Positionen der AL basierend auf einer betriebswirtschaftlichen Bemessung und einer sachgerechten Struktur gültig sein wird.

7. Wie Artikel 52 Absatz 1 KVG vorschreibt, wird das EDI den Entscheid über den Übergangstarif erst nach Anhören der zuständigen Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) fällen.

8. Das EDI nimmt im Verhältnis zu den von der PUE festgestellten Preisdifferenzen nur eine moderate Tarifsenkung vor, damit die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt. Zudem sind beim Übergangstarif die Tarife der Schnellen Analysen von einer Tarifsenkung ausgenommen. Somit sind die für die dezentrale Versorgung besonders wichtigen Hausärzte und Hausärztinnen von der Tarifreduktion nicht betroffen.

9. Das EDI erwartet, dass parallel zur Einführung des Übergangstarifs transAL-2 in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern zielstrebig vorangetrieben wird und die Zwischenschritte mit der prozentualen Tarifkürzung zu keinen Verzögerungen bei der Tarifüberprüfung führen werden.