Damian Müller | Ständerat

Motion: Vollzeitarbeit muss attraktiver werden!

  • 19. September 2023
  • 2 min Lesezeit

Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Vorlage zur Einführung eines steuerlichen Abzugs für Vollzeiterwerbstätigkeit vorzulegen. Der Abzug soll – wie der Abzug für die gebundene Vorsorge – unabhängig vom Zivilstand pro Steuersubjekt und sowohl für die Bundessteuer als auch für die kantonalen Steuern gelten. Die Höhe soll dem maximalen Betrag des Abzugs für die gebundene Vorsorge 3a (Stand 2023: CHF 7’053) entsprechen.

Begründung

Mit verschiedenen Massnahmen wurden in der letzten Zeit die Rahmenbedingungen für Teilzeiterwerbstätige verbessert. Nun müssen Massnahmen zur Attraktivierung der Vollzeiterwerbstätigkeit folgen. Die Fakten zeigen ein klares Bild: Teilzeitarbeit ist stark auf dem Vormarsch, und dies nicht nur in der Familienphase, die Attraktivität der Teilzeitarbeit steigt generell. Mit Blick auf die demografische Alterung und den sich massiv verschärfenden Fachkräftemangel ist die Förderung der Vollzeiterwerbs-tätigkeit und die Stärkung der Anreize zur (Wieder-)Aufstockung von Pensen nun jedoch ebenso wichtig und dringlich.

Die Attraktivierung der Vollzeiterwerbsarbeit dürfte längerfristig das wichtigste Instrument im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel sein. Das gilt nicht nur für viele gewerbliche Branchen, sondern auch für wichtige Dienstleistungsbereiche wie Pflege oder Bildung. So bezeichnet etwa der renommierte Bildungsforscher Stefan Wolter die Teilzeit als wesentlichen Treiber des Lehrkräftemangels; heute müssten zwei bis drei Lehrkräfte ausgebildet werden pro Vollzeitpensum (Sonntagszeitung vom 13.8.2023).

Vollzeitpensen verbessern die Altersvorsorge der Erwerbstätigen und dämmen auch das Wachstum der Ergänzungsleistungen ein, was auch im Interesse der Staatshaushalte ist. Längerfristig wird zudem auch das Steuersubstrat gestärkt. Anreize sind wichtig, damit bspw. Teilzeiterwerbstätige nach der Familienphase ihr Pensum wieder erhöhen. Last but not least wird auch die Zuwanderung gebremst, wenn fehlende personelle Ressourcen mit brach liegendem inländischen Arbeitskräftepotenzial gefüllt werden.

In der Wissenschaft ist zudem klar: Vollzeiterwerbstätigkeit schränkt die Freizeit ein und ist damit auch mit höheren direkten oder mindestens indirekten Kosten verbunden (vgl. NZZ vom 28.3.2023, Interview mit Frau Professor Monika Bütler). Wer Vollzeit arbeitet, muss regelmässig auf kostenpflichtige Unterstützung bspw. in der Haushaltführung zurückgreifen und hat weniger Möglichkeiten, auf günstigere Marktangebote einzugehen. Freizeit gehört deshalb ebenso wie das Einkommen zur (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit einer steuerpflichtigen Person.