
Motion: Rückführungen nach Algerien, Forcierung der Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr dank der Anwendung des Artikel 25a des Schengener Kodex
- 28. Februar 2023
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Seit Jahren kooperiert Algerien nicht bei der Rückübernahme seiner eigenen Staatsangehörigen, wenn es um zwangsweise Rückführungen geht. Die kantonalen Behörden stehen vor immensen Problemen, da die Rückführungen nach Algerien nicht funktionieren.
Obwohl die Schweiz und Algerien ein gültiges Rückübernahmeabkommen unterzeichnet haben, lehnt Algerien zwangsweise Rückführungen per Sonderflug ab. Somit können algerische Staatsangehörige, die sich weigern, in ihr Heimatland zurückzukehren, de facto in der Schweiz bleiben. Diese Situation muss sich ändern.
Der Bundesrat wird aufgefordert:
- In Brüssel bei einem der nächsten Treffen des JI-Rates, an dem die Schweiz teilnimmt, zuintervenieren;
- Formell die Anwendung von Artikel 25a des Schengener Kodex auf Algerien zu beantragen.Dieser Artikel zielt darauf ab, Massnahmen gegen Länder zu ergreifen, die im Bereich der Rückkehr nicht kooperieren.