Motion: Rückführungen nach Algerien, Forcierung der Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr dank der Anwendung des Artikel 25a des Schengener Kodex
- 28. Februar 2023
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Seit Jahren kooperiert Algerien nicht bei der Rückübernahme seiner eigenen Staatsangehörigen, wenn es um zwangsweise Rückführungen geht. Die kantonalen Behörden stehen vor immensen Problemen, da die Rückführungen nach Algerien nicht funktionieren.
Obwohl die Schweiz und Algerien ein gültiges Rückübernahmeabkommen unterzeichnet haben, lehnt Algerien zwangsweise Rückführungen per Sonderflug ab. Somit können algerische Staatsangehörige, die sich weigern, in ihr Heimatland zurückzukehren, de facto in der Schweiz bleiben. Diese Situation muss sich ändern.
Der Bundesrat wird aufgefordert:
- In Brüssel bei einem der nächsten Treffen des JI-Rates, an dem die Schweiz teilnimmt, zuintervenieren;
- Formell die Anwendung von Artikel 25a des Schengener Kodex auf Algerien zu beantragen.Dieser Artikel zielt darauf ab, Massnahmen gegen Länder zu ergreifen, die im Bereich der Rückkehr nicht kooperieren.
Verlauf
Am 10.05.2023 beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Seine Stellungsnahme: Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Rückkehr ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Migrationspolitik. Gleichzeitig spricht sich die Schweiz auch für eine europäische Koordination aus, um die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Rückkehr zu verbessern. Artikel 25a des Visakodex ist eines der Instrumente dieser Zusammenarbeit. Der erwähnte Artikel enthält einen Mechanismus, um im Schengen-Raum gemeinsame Massnahmen zur Beschränkung oder Erleichterung der Erteilung von Schengen-Visa zu ergreifen, die von der Kooperation der Drittstaaten bei der Rückkehr abhängen. Die Schweiz unterstützt die Anwendung dieses Mechanismus und bringt ihre Position im Rahmen der Beratungen der europäischen Justiz- und Innenminister (JI-Rat) jeweils aktiv ein.Den Forderungen des Motionärs liegt die Annahme zugrunde, Algerien kooperiere im Bereich der Rückkehr nicht. Diese Annahme trifft nicht zu. Die Zusammenarbeit mit Algerien im Rückkehrbereich funktioniert mittlerweile nicht nur zufriedenstellend, sondern sehr gut. 2022 wurden zwei bilaterale Migrationsdialoge zwischen der Schweiz und Algerien durchgeführt. Die entsprechenden Verhandlungen, die bereits vor der Pandemie aufgenommen worden waren, führten zu konkreten Ergebnissen. So konnte das SEM seither Ausreisen auf allen Vollzugsstufen vollziehen. Freiwillige Ausreisen und Rückführungen auf Linienflügen können zudem neu auch über Direktflüge ab Basel-Mulhouse sowie auch mittels Transitflügen organisiert werden. Diese Entwicklungen finden auch statistisch ihren Niederschlag: 2022 waren 462 kontrollierte Ausreisen nach Algerien zu verzeichnen (351 freiwillig, 111 zwangsweise). Das sind mit Abstand die höchsten Rückkehrwerte, die für Algerien je registriert wurden. Damit ist Algerien, sieht man von der Ukraine ab, der Drittstaat, in den 2022 die meisten Ausreisen aus der Schweiz erfolgten.Angesichts dieser Entwicklungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die vom Motionär vorgebrachten Forderungen im Widerspruch stehen zur derzeit positiven Dynamik zwischen der Schweiz und Algerien im Migrationsbereich.
Am 05.06.2023 nimmt der Ständerat die Motion gegen den Willen des Bundesrates an.
Für Annahme der Motion … 28 Stimmen
Dagegen … 11 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.