
Motion Rückführung von Eritreern, deren Asylantrag abgelehnt wurde: Lancierung eines Pilotprojekts in einem Drittstaat
- 18. März 2023
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Solidarität
Seit Jahren können abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden. Dies liegt daran, dass ihr Heimatland eine zwangsweise Rückführung ablehnt. So bleiben abgewiesene Asylsuchende in der Schweiz auf Kosten der Sozialhilfe unseres Landes.
Diese Situation ist unhaltbar, denn einerseits benötigen diese eritreischen Staatsangehörigen keinen Schutz durch die Schweiz. Andererseits belegen sie Unterkunftsplätze für Flüchtlinge, die den internationalen Schutz der Schweiz im Sinne des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 benötigen.
So wird der Bundesrat beauftragt, ein Pilotprojekt zu lancieren, das es ermöglicht, abgewiesene Asylsuchende in ein Drittland zurückzuschicken.