Damian Müller | Ständerat

Motion: Intervention in Brüssel, damit Italien endlich das Dublin-Abkommen einhält

  • 28. Februar 2023
  • 3 min Lesezeit

Seit Anfang Dezember 2022 nimmt Italien keine Überstellungen im Rahmen des Dublin- Abkommens mehr an. Damals handelte es sich um 184 betroffene Asylbewerber oder Flüchtlinge. Italien verlängerte jedoch die Aussetzung des Dublin-Abkommens. Die Asylsituation in der Schweiz war damals angespannt und ist es immer noch. Dennoch hält sich die Schweiz strikt an das Dublin-Abkommen.

Daher wird der Bundesrat aufgefordert:

  1. Das Parlament über die genaue Anzahl der Asylsuchenden oder Flüchtlinge, die aufgrund des Unterbruchs der Dublin-Rückführungen durch Italien, nicht nach Italien zurückgeschickt werden konnten, zu informieren.
  2. Die Staaten des Dublin-Abkommens zu suchen, die bereit sind, sich gemeinsam mit der Schweiz in Brüssel dafür einzusetzen, dass Italien seinen Verpflichtungen im Rahmen des Dublin-Abkommens nachkommt;
  3. Sobald Verbündete gefunden sind, wird die Schweiz formell beim Rat der Justiz- und Innenministerinnen und -ministern der EU (JI-Rat) intervenieren, um eine Diskussion über die Einhaltung des Dublin-Abkommens durch Italien zu fordern.
  4. In der Sitzung des JI-Rats wird die Schweiz die Europäische Kommission auffordern, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Italien das Dublin-Abkommen einhält.

Verlauf

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion am 10. Mai 2023. Seine Stellungnahme:

Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs.

Aufgrund der hohen Anlandungszahlen über die zentrale Mittelmeerroute hat Italien am 11. April 2023 den nationalen Ausnahmezustand erklärt. Dieser soll gemäss Angaben der Regierung voraussichtlich sechs Monate dauern und ermöglicht es, besondere Massnahmen zur Steuerung der Migration zu ergreifen und zu finanzieren, z.B. Ausbau von Einrichtungen für die Rückführung von Personen, die keinen Anspruch auf einen Schutzstatus in Italien haben (sogenannte Centri di permanenza per i rimpatri, CPR) oder schnellere Aufnahme- und Unterbringungsverfahren.

In der Schweiz warten derzeit 307 Personen auf ihre Überstellung nach Italien. Da die Frist für die Überstellung von Dublin-Fällen jedoch grundsätzlich erst nach sechs Monaten abläuft und aufgrund einer Beschwerde oder im Falle von Untertauchen verlängert werden kann, könnten diese Asylsuchenden teilweise auch zu einem späteren Zeitpunkt noch überstellt werden. Zwischen Januar und März 2023 mussten 36 Personen wegen der Aussetzung in das nationale Asylverfahren überführt werden (Stand 11.04.2023) weil die Überstellungsfristen abgelaufen waren.

Die Schweiz engagiert sich seit der Verkündung der Aussetzung der Dublin-Überstellungen durch die zuständigen italienischen Behörden aktiv auf bilateraler und multilateraler Ebene, damit die Überstellungen wieder aufgenommen werden können. Gemeinsam mit anderen Dublin-Staaten (u.a. Deutschland, Österreich, Frankreich, der Niederlande, Belgien und Dänemark) ist die Schweiz bei der Europäischen Kommission auf verschiedenen Niveaus mit der Forderung vorstellig geworden, um gegenüber Italien auf eine Wiederaufnahme der Überstellungen hinzuwirken. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat diese Thematik zudem auch auf Ministerstufe im Rahmen der Justiz- und Innenminister-Räte in Brüssel angesprochen. Auf bilateraler Ebene steht das Staatssekretariat für Migration SEM mit den zuständigen italienischen Behörden ebenfalls in Kontakt. Darüber hinaus wurde das Thema vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bei seinem jüngsten Besuch in Rom mit seinem italienischen Amtskollegen erörtert. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) wird bei einem geplanten Besuch in Italien vor der Sommerpause dasselbe tun. Das Anliegen des Motionärs ist entsprechend bereits umgesetzt.

Der Ständerat nimmt die Motion am 05. Juni 2023 gegen den Willen des Bundesrates an.

Für Annahme der Motion … 23 Stimmen
Dagegen … 14 Stimmen
(5 Enthaltungen)

Das Geschäft geht an den Nationalrat.