Damian Müller | Ständerat

Motion: Finanzierung von Dolmetsch-Kosten im Gesundheitswesen

  • 13. Juni 2023
  • 2 min Lesezeit
  • Solidarität

Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für eine national einheitliche Vergütungspflicht von Dolmetsch-Kosten bei Gesundheitsdienstleistungen zu schaffen, um die Verständigung zwischen Patientinnen und Patienten und medizinischen Leistungserbringenden zu garantieren. Er legt die Grundsätze der Kostenübernahme fest.

Die Durchführung sachgerechter medizinischer Behandlungen und Untersuchungen setzt eine adäquate Verständigung zwischen dem Gesundheitspersonal und den Patientinnen und Patienten voraus. Häufig ist diese «adäquate Verständigung» eine Voraussetzung für einen Behandlungs- respektive Therapieerfolg (Qualitätssicherung). Bei gewissen Personengruppen erfordert dies den Beizug professioneller Dolmetschender. Spezifisch sind gehörlose Personen auf Gebärdensprach- Dolmetschung und fremdsprachige Personen auf interkulturelles Dolmetschen angewiesen.

Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Dolmetsch-Leistungen ist eine wesentliche Bedingung für eine kosteneffiziente und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung. Darum muss sie Bestandteil der Leistungserbringung und somit von anrechenbaren Kosten sein. Verständigungsschwierigkeiten können zu einer Über- oder Unterversorgung führen und Kosten generieren, welche die direkten Aufwände für Dolmetsch-Leistungen übersteigen. Zudem erschweren oder verunmöglichen Verständigungsschwierigkeiten die Aufklärungs- und Informationspflicht gegenüber Patientinnen und Patienten.

Trotz nachgewiesenem Bedarf für Dolmetsch-Leistungen ist deren Finanzierung weder im ambulanten noch im stationären Bereich gesichert und einheitlich geregelt. Diese Lücke gilt es im Sinne des Patientenwohls und der Gleichbehandlung sowie zugunsten verlässlicher Vorgaben für Leistungserbringende zu beheben. Der Bundesrat soll deshalb eine gesetzliche Grundlage schaffen, um die Vergütung von Dolmetsch-Kosten im Gesundheitswesen zu klären, Grundsätze der Kostenübernahme zu definieren und mit den Tarifpartnern geeignete Modelle zu entwickeln, um die Vergütung einheitlich sicherzustellen.