Tower KMU Steuern

Lösung der Bewertungsproblematik bei der Vermögenssteuer für KMU Unternehmen

  • 26. September 2016
  • 2 min Lesezeit
  • Interpellation
  • Vernetzte Welt

Schweizer KMU Unternehmerinnen und Unternehmer werden in der Schweiz mehrfach zur Kasse gebeten. Sie bezahlen auf Ebene der Kapitalgesellschaft Gewinn- und Kapitalsteuer und als Teilhaberin oder Teilhaber zudem noch Einkommens- und Vermögenssteuer. In gewissen Fällen kann eine Überbewertung von Betrieben zu sehr hohen Vermögenssteuerbelastungen führen. In einer Interpellation fragt der Luzerner Ständerat Damian Müller deshalb beim Bundesrat nach, ob diese steuerliche Belastung reduziert werden kann.

«KMU sind das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft und obwohl sie Arbeitsplätze schaffen und zum lokalen Wohlstand beitragen, werden sie teilweise durch eine steuerliche Überbewertung bei der Vermögenssteuer benachteiligt und demotiviert.» begründet Ständerat Müller seine Fragen an den Bundesrat. «Gerade bei Kleinbetrieben sowie Neugründungen (zum Beispiel auch Start Ups) fällt die Vermögenssteuer in gewissen Kantonen stark ins Gewicht, deshalb ist es wichtig, dass die steuerliche Belastung reduziert werden kann.», so Müller.

Bewertungsproblematik auf Bundesebene angehen

Auf Bundesebene sowie in den allermeisten Industriestaaten ist die Vermögenssteuer mittlerweile bereits abgeschafft. Die Erhebung der Vermögenssteuer liegt in der Kompetenz der Kantone, doch Damian Müller setzt sich mit seiner Interpellation dafür ein, dass die steuerliche Belastung der KMU auch auf nationaler Ebene Beachtung findet. Konkret hat er beim Bundesrat nachgefragt, wie die Einschätzung des Bundesrates zur steuerlichen Belastung der KMU Unternehmerinnen und Unternehmer durch die Vermögenssteuer ist und welche Möglichkeiten der Bund sieht, Bewertungsprobleme in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu reduzieren.

Bilanz

Der Bund hat gemäss Artikel 129 der Bundesverfassung die Kompetenz zur Harmonisierung der Vermögenssteuern, wobei sich diese auch auf den Steuergegenstand erstreckt und die sachlichen Bemessungsgrundsätze mit einschliesst. Darauf beruhend enthält das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) in Artikel 14 die Grundlage zur Bewertung des Vermögens. Demnach ist das Vermögen zum Verkehrswert zu bewerten, und der Ertragswert kann dabei angemessen berücksichtigt werden. Für die Kantone ist zudem nach Artikel 2 Absatz 1 StHG die Erhebung der Vermögenssteuer zwingend. Bundesrat Ueli Maurer hat die Problematik erkannt und wird diese bei einer Gesetzesanpassung berücksichtigen.