Damian Müller | Ständerat

Ja zu E-Voting, aber Sicherheit kommt vor Tempo

  • 11. Juni 2018
  • 3 min Lesezeit
  • Parlamentarische Initiative
  • Digitale Zukunft

Zurzeit laufen diverse Testbetriebe für ein e-Voting in verschiedenen Kantonen. Dabei mehren sich die Sicherheitsbedenken. «Wir sind gegen ein generelles Technologieverbot. Gleichzeitig sind wir gegen die schleichende Überführung des Testbetriebes in den ordentlichen Betrieb, wie es die Verordnungen und die Bundeskanzlei heute vorsehen», erklären Ständerat Damian Müller, Nationalrat Marcel Dobler und Sicherheitsexperte Dr. Stefan Frei von der ETH Zürich. Sie verlangen klare Grenzen und dass die alleinige Kompetenz nicht beim Bundesrat liegen darf.

Abstimmen ist die Königsdisziplin der direkten Demokratie und e-Voting soll künftig ein wichtiger und logischer Bestandteil von e-Government sein. Die Schweiz ist aber immer noch nicht so weit. Bereits seit dem Jahr 2000 ist die elektronische Stimmabgabe bei Bund und Kantonen ein Thema und laufende Tests und Pilotversuche sollen weiter ausgebaut werden.Gegner rufen nach einem totalen Abbruch, Befürworter idealisieren e-Voting und fordern die rasche schweizweite Einführung. Leider spricht niemand von der effektiven Lösung, den realen Zahlen, der Robustheit des Systems oder von Angriffsszenarien. Um die Gefahren aufzuzeigen, hat Dr. Stefan Frei, Sicherheitsexperte und ETH-Dozent für Cyber Security einen sogenannten «Angriffssimulator» entwickelt, in dem die Auswirkungen von e-Voting-Angriffen nachvollzogen werden können. Der Simulator zeigt auf, welche Volksabstimmungen der letzten 20 Jahre bei wie vielen manipulierten Stimmen gekippt wären und welche Resultate auffällig sind. Aufgrund dieser Resultate fordern Ständerat Damian Müller und Nationalrat Marcel Dobler in einem parlamentarischen Vorstoss, dass die Testphase von e-Voting beschränkt wird. Sie formulieren vier konkrete Anforderungen an den Testbetrieb von e-Voting in der Schweiz.

30 Prozent-Limite für e-Voting pro Kanton

Aktuell schreibt der offizielle e-Voting-Fahrplan vor, dass der Anteil von e-Voting in den Kantonen von 30 auf 50 Prozent erhöht werden könnte, sobald die universelle Verifizierbarkeit gewährleistet ist. In diesem Anteil sind die Stimmen der Auslandschweizer noch nicht enthalten, sie müssen dazugerechnet werden. E-Voting für mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anzubieten, hat aber nichts mehr mit einer Testphase zu tun, es ist vielmehr eine schleichende Überführung in den ordentlichen Betrieb. Aus diesem Grund sollen die e-Voting-Stimmen pro Kanton bei 30 Prozent des Elektorats festgesetzt werden.

Beschränkung von e-Voting auf 2/3 der Kantone

Höchstens zwei Drittel der Kantone oder Halbkantone sollen e-Voting einführen dürfen. Dies verkleinert die Wahrscheinlichkeit, dass das Ständemehr bei Volksinitiativen und obligatorischen Referenden beeinflusst werden kann und ermöglicht Quervergleiche der Resultate mit Kantonen ohne e-Voting.

Mindestens zwei e-Voting Systeme sind aktiv im Einsatz

Beim e-Voting sollen wie im Pilotversuch zwingend mindestens zwei Systeme schweizweit im Einsatz sein – pro Kanton ein System, aber über die Kantone verteilt zwei unterschiedliche Systeme. Dies gewährt eine zusätzliche Sicherheit, da die Wahrscheinlichkeit einer Manipulation mit der steigenden Anzahl Systeme sinkt.

Statistische Plausibilisierungskontrolle ist zwingend

Kantone, die e-Voting einsetzen, haben sicherzustellen, dass die Ergebnisse insbesondere der elektronischen Stimmabgabe durch statistische Verfahren auf ihre Plausibilität überprüft werden. Weichen zum Beispiel die e-Voting Abstimmungsresultate vom brieflichen Kanal um mehr als 20 Prozent ab, so wären weitere Abklärungen erforderlich.

Bilanz

Kam direkt in die Staatspolitische Kommission des Ständerats. Diese hat entgegen des Bundesrats die Parlamentarische Initiative (Pa. Iv.) angenommen.