Damian Müller | Ständerat

Interpellation Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Schweizer Gesundheitsversorgung

  • 06. Dezember 2022
  • 4 min Lesezeit
  • Zuversicht

Trotz hervorragender Ausgangslage droht der Schweiz bis 2030 jedoch ein Fachkräftemangel von über 32’000 Pflegerinnen und Pflegern und Medizinern4 und bereits jetzt kämpfen 20-25% aller Spitäler mit «massiven finanziellen Problemen». Wir haben dringliche Probleme beim Import von Medizinprodukten, hinken in der Digitalisierung des Gesundheitswesens massiv hinterher, haben alarmierende Versorgungsengpässe bei Medikamenten und gleichzeitig massiv verzögerten Zugang zu neuen innovativen Arzneimitteln. Spitäler, Ärzte und Versicherungen klagen über eine massive Zunahme in der Administration. Reformen wie zum Beispiel EFAS (Einheitliche Finanzierung), der Apothekertarif LOA oder der Tardoc kommen nicht vom Fleck, während sich auf politischer Ebene alles um Kosteneindämmung dreht. Ausgehend von diesen besorgniserregenden Fakten bitte ich den Bundesrat, die Fragen meiner Interpellation zu beantworten.

Antworten des Bundesrates

1./3./7. Mit der gesundheitspolitischen Strategie Gesundheit2030 (www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Gesundheit2030) vom Dezember 2019 verfolgt der Bundesrat die Vision, dass „die Menschen in der Schweiz unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und ihrem sozioökonomischen Status in einem gesundheitsförderlichen Umfeld leben und von einem modernen, qualitativ hochwertigen und finanziell tragbaren Gesundheitssystem profitieren“. Die Strategie des Bundesrates orientiert sich am Bedarf der Menschen und an ihren Vorstellungen von einem gesunden Leben sowie einer guten Versorgung. Eine Gesamtstrategie liegt damit bereits vor.

Damit die Gesundheitsversorgung weiterhin für alle Menschen in der Schweiz finanziell tragbar bleibt, soll durch die Vermeidung von Über-, Fehl- und Unterversorgung – z.B. durch die Verstärkung der koordinierten Versorgung oder die Verbesserung der Qualität medizinischer Behandlungen – sowohl die Qualität verbessert als auch das Kostenwachstum gedämpft werden. Dabei soll der Fokus stärker auf den Nutzen der gesamten Therapiekette und nicht nur auf den Nutzen der Einzelmassnahmen gerichtet werden. Qualitätsverbesserungen haben dabei auch eine kostendämpfende Wirkung. In diesem Sinne besteht kein Widerspruch zwischen Qualitätsmassnahmen und Kostendämpfung.

2./4. Innovationen, die einen Mehrwert in der Versorgung beinhalten, sollen und können dabei ins System einfliessen. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang bereits verschiedene Massnahmen ergriffen. Dazu zählen auch die in der Botschaft vom 7. September 2022 zum Kostendämpfungspaket 2 (BBl 2022 2427) vorgesehenen Massnahmen zur Förderung der koordinierten Versorgung oder auch zu neuen Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker.

In der Schweiz haben Patientinnen und Patienten einen sehr guten und raschen Zugang zu neuen lebenswichtigen und innovativen Arzneimitteln. Verzögerungen entstehen primär aufgrund sehr hoher Preisforderungen der Pharmaunternehmen. Der Bundesrat sieht derzeit verschiedene Massnahmen vor, um die Prozesse zwischen Zulassung und Vergütung zu verbessern. Dazu gehören Vorgespräche mit Pharmaunternehmen, Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Swissmedic mit früherer Initialisierung des Vergütungsprozesses zur Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste.

Mit der Vergütung im Einzelfall besteht in der Schweiz zudem jetzt schon die Möglichkeit, dass neue lebenswichtige Arzneimittel bereits vor der Swissmedic-Zulassung vergütet werden. Auch hier sieht der Bundesrat Verbesserungspotenzial, damit ein gleichberechtigter, rascher Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln gewährleistet wird. Eine entsprechende Verordnungsrevision wurde im 2022 in die Vernehmlassung geschickt.

5. Der Bundesrat teilt die Sorge bezüglich der angespannten Versorgungslage im Bereich der Arzneimittel. Er hat am 16. Februar 2022 einen Bericht des BAG zur Kenntnis genommen, welcher die aktuelle Versorgungssituation der Schweiz analysiert und einen Katalog von möglichen Massnahmen vorschlägt (www.bag.admin.ch > Medizin & Forschung > Medikamente & Medizinprodukte > Sicherheit in der Arzneimittelforschung). Darunter fallen zum Beispiel Massnahmen im Bereich der Lagerhaltung, des Marktzuganges oder der internationalen Vernetzung. Diese Vorschläge werden aktuell durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe geprüft und erste Umsetzungsvorschläge sollen dem Bundesrat im ersten Halbjahr 2023 unterbreitet werden.

Zudem schlägt der Bundesrat in der Botschaft zum Kostendämpfungspaket 2 eine Gesetzesanpassung zur Einführung der differenzierten WZW-Prüfung vor. Stimmt das Parlament dieser neuen Regelung zu, müssten zum Beispiel günstige oder sehr wichtige Arzneimittel nicht mehr überprüft werden.

6. Um digitale Transformation im Gesundheitswesen zu fördern, hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern Anfang Mai 2022 den Auftrag erteilt, ein Programm zur Förderung der Digitalen Transformation im Gesundheitswesen auszuarbeiten. Ziel ist es, dem Parlament bis Ende 2023 eine Botschaft inklusive eines entsprechenden Verpflichtungskredites zur Umsetzung des Programms zu unterbreiten. Damit die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorangetrieben werden kann, wird es Abstimmungen mit allen Beteiligten, insbesondere mit den Kantonen, geben.