Damian Müller | Ständerat

Interpellation: Informationslage ME/CFS und bessere Versorgung für Betroffene

  • 28. September 2022
  • 3 min Lesezeit
  • Zuversicht

In einer kürzlich veröffentlichten Studie der Charité Berlin wurde belegt, dass auch COVID-19 ein Auslöser von Myalgischer Enzephalomyelitis / Chronic Fatigue Syndrome (ME/CFS) ist. Was bereits vermutet wurde, ist nun also Gewissheit, und die Fälle von ME/CFS dürften in den nächsten Monaten und Jahren steigen. Wie viele ME/CFS Patientinnen und Patienten es in der Schweiz zurzeit gibt, ist nicht bekannt. Schätzungen gehen von 24’000 Betroffenen in der Schweiz aus. Es gibt zurzeit weder validierte Tests zur Bestätigung oder Ausschluss von ME/CFS noch eine Therapie. Obwohl CFS seit 1969 eine ICD-Nummer hat und unter «Neurologischen Krankheiten» mit der Nummer G-93.3 erfasst ist, wird sie häufig nicht anerkannt und weitestgehend ignoriert. Meine Fragen dazu in der Interpellation.

Antworten des Bundesrates

 

1. / 2. Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) hat ihre Tätigkeit im April 2021 aufgenommen, und ihr Pflichtenheft ist seither unverändert. Der Bundesrat hat im Juni 2022 von ihrem ersten Jahresbericht Kenntnis genommen. Darin berichtet die EQK, dass sie ihre operativen Prozesse implementiert und mit grundlegenden Arbeiten begonnen hat. Gemäss Artikel 58c Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) berät die EQK die zuständigen Behörden und die verschiedenen Akteure hinsichtlich der Qualitätsentwicklung und beauftragt zudem Dritte, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung und systematische Studien und Überprüfungen durchzuführen sowie neue Qualitätsindikatoren zu entwickeln. Schliesslich gewährt sie Finanzhilfen zur Unterstützung nationaler oder regionaler Projekte zur Qualitätsentwicklung.

Die Aufgaben der EQK werden weitgehend auf partizipative Weise unter Einbezug zahlreicher Dritter wahrgenommen. Die EQK investiert viel Zeit und Energie in den Aufbau von konstruktiven Kontakten mit den nationalen Organisationen. Ziel dieser Kontakte ist es, spezifische Massnahmen zur Qualitätsentwicklung festzulegen, um die Ziele der EQK und des Bundesrates zu erreichen. Auch die Ermittlung von Dritten, welche die EQK im Rahmen ihrer Aufgaben beauftragen könnte, ist ein Prozess, der mehrere Wochen oder sogar Monate dauert. Der Bundesrat beurteilt die Arbeit der EQK angesichts der derzeit zu bewältigenden Herausforderungen positiv.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die EQK aufgefordert, in ihrem nächsten Bericht genügend Angaben zu machen, aufgrund derer sich der Grad der Zielerreichung und die Gründe für allfällige Verzögerungen beurteilen lassen. Der Bundesrat erwartet, dass die EQK in ihrem Bericht 2022 zum zweiten Jahr ihrer Tätigkeit diese Präzisierungen vornimmt.

3. Gemäss Artikel 58c Absatz 1 Buchstabe f KVG beauftragt die EQK Dritte mit entsprechender Erfahrung, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung durchzuführen und die Identifikation und Analyse von Patientensicherheitsrisiken zu gewährleisten, Massnahmen zu deren Reduktion zu ergreifen und die Weiterentwicklung von Methoden zur Förderung der Patientensicherheit sicherzustellen. Die Stiftung Patientensicherheit ist diesbezüglich aufgrund ihrer Expertise eine geeignete Umsetzungspartnerin. Dies wurde auch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu diesem Artikel hervorgehoben. Eine Delegation der EQK trifft sich rund viermal jährlich zu einem Austausch auf strategischer Ebene mit der Stiftung Patientensicherheit. Für die Jahre 2022-2024 ist die EQK bisher Verpflichtungen von rund 3,5 Millionen Franken gegenüber der Stiftung Patientensicherheit eingegangen.

4. Die EQK hält sich bei der Beurteilung der eingegangenen Gesuche für die Unterstützung von nationalen und regionalen Projekten an die Vorgaben in Artikel 77e der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102). Dabei müssen die Projekte unter anderem einen Beitrag an die Qualitätsentwicklung im Rahmen der Ziele des Bundesrates leisten. Die EQK hat zudem Richtlinien über die Angaben und Unterlagen zu den Gesuchen erlassen (www.bag.admin.ch > Das BAG > Organisation > Ausserparlamentarische Kommissionen > Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) > Finanzhilfen für Qualitätsentwicklungsprogramme > Kriterien für Finanzhilfen).