Licht Bundeshaus

Handlungsoptionen bei Rückführungen nach Algerien

  • 25. September 2017
  • 2 min Lesezeit
  • Interpellation
  • Zuversicht

Rund 700 Algerier müssten in ihr Land zurückkehren, denn ihre Asylgesuche wurden alle abgelehnt. Doch sie sind alle noch in der Schweiz, teils Jahre nach dem Rückführungsentscheid. Jetzt fragt der Luzerner Ständerat Damian Müller den Bundesrat in einer Interpellation nach den Gründen.

Wieso stocken die Rückführungen nach Algerien?

Seit genau 10 Jahren ist nun das Rückübernahmeabkommen in Kraft, das die Schweiz und Algerien ausgehandelt haben. Doch mit der Umsetzung hapert es, denn Algerien akzeptiert auch heute noch keine Sonderflüge und beharrt wie andere afrikanische Staaten auf einer freiwilligen Rückkehr seiner Landsleute. So bleiben rund 700 algerische Staatsbürger auch nach Jahren eines negativen Asylentscheides in unserem Land. Dabei können sie auf die Mithilfe der Piloten von Air Algérie zählen, die sich laut Vollzugsbeamten offenbar weigern, renitente oder gewalttätige Ausreisekandidaten an Bord zu nehmen.

In einer heute eingereichten Interpellation will nun der Luzerner Ständerat Damian Müller erfahren, wie der Bundesrat die derzeitige Situation einschätzt und was er gegen diesen Missstand im Asylbereich zu tun gedenke. Insbesondere will Ständerat Müller wissen, ob die zuständige Departementschefin nicht das Gespräch mit ihrem algerischen Amtskollegen suchen sollte, um dies Angelegenheit als Chefsache zu behandeln. Schliesslich fragt Ständerat Müller, ob in diesem Falle nicht die Konditionalität zum Tragen kommen sollte, was bedeutet, dass Mittel aus der Entwicklungszusammenarbeit so lange blockiert würden, bis Algerien zu einer Lösung der für die Schweizer Asylpolitik dringenden Frage bereit ist.

Bilanz

Im Jahr 2015 verweigerten 95 Personen ihre Rückführung nach Algerien auf einem Linienflug (2016: 75 Personen; Januar-August 2017: 50 Personen). Dies entspricht durchschnittlich rund einem Viertel der durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) getätigten Flugbuchungen nach Algerien. Die Kantone können später erneut eine Flugbuchung veranlassen oder Ausschaffungshaft anordnen. Der Bundesrat hat die Herausforderungen evaluiert und stellt dem Parlament jährlich einen Tätigkeitsbericht zur Verfügung.