Damian Müller | Ständerat

Gleiche Spiesse für Flüssigerdgas wie für Diesel

  • 11. Juni 2019
  • 2 min Lesezeit
  • Motion
  • Zuversicht

Mit Flüssigerdgas oder Liquefied Natural Gas (LNG) könnten 15 Prozent der CO2-Schadstoffe vermieden werden, wenn LNG gleich verzollt würde wie Diesel. Mit einer Motion fordere ich deshalb einen sofortigen Wechsel im Zollsystem.

Heute wird Flüssigerdgas auf Literbasis besteuert und nicht wie Diesel auf der Grundlage des Gewichts. Das hat zur Folge, dass LNG unnötigerweise verteuert würde. Dabei wäre es möglich, mit dem Einsatz von LNG der Ausstoss von CO2 von LKW um 15, der Stickoxyde um 35 und den Feinstaub um 90 Prozent zu senken.

Damit die Logistikbranche motiviert wird, grossflächig in diese klimaschonende Technologie zu investieren, habe ich den Bundesrat mit einer Motion aufgefordert, einen sofortigen Systemwechsel bei der Verzollung von Liquefied Natural Gas einzuleiten und damit gleiche Spiesse für Flüssigerdgas und Diesel schaffen.

 

 

Bilanz

Der Bundesrat musste bestätigen, worauf die Motion aufmerksam machte: Dass es in der Gesetzgebung einen Fehler gibt. Der Ständerat nahm die Motion darum an. Darauf passte der Gesetzgeber das Bundesgesetz über die Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe und über die Änderung des Bundesgesetzes über die Reduktion der Co2-Emmissionen verabschiedet. Damit wird die steuerliche Ungleichbehandlung von LNG gegenüber gasförmigem Erdgas behoben. Die entsprechende Änderung trat rückwirkend auf den 1. Juli 2019 in Kraft.

Es ist sehr erfreulich, dass damit das Anliegen der Motion gesetzgeberisch erfüllt worden ist.