Fitnesskur für das Parlament - Entschlackung der Legislaturplanung
- 16. Juni 2020
- 2 min Lesezeit
- Parlamentarische Initiative
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Zuversicht
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichte Damian Müller mit 20 Mitunterzeichnenden eine parlamentarische Initiative ein, die eine Änderung des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 zum Ziel hat.
Die Legislaturplanung des Bundesrates wird vom Parlament jeweils mit grossem Aufwand behandelt, führt aber nur zu einem nichtbindenden Beschluss. Dieser grosse Aufwand ist angesichts der stetig wachsenden Aufgaben im Sinne einer effizienten parlamentarischen Arbeit je länger je weniger zu rechtfertigen, weder in zeitlicher noch in finanzieller Hinsicht.
Damit das Parlament die zur Verfügung stehende Zeit besser nutzen kann, soll ihm deshalb der bundesrätliche Bericht zur Legislaturplanung nur noch zur Kenntnisnahme unterbreitet werden statt als einfacher Bundesbeschluss. Damit kann das Parlament das Verfahren beträchtlich vereinfachen und die Legislaturplanungskommission abschaffen sowie die Kosten einsparen, welche diese Kommission generiert. Die Abschaffung der LPK ist insbesondere auch deshalb gerechtfertigt, weil die Legislaturplanung in der abschliessenden Verantwortung des Bundesrates liegt. Zudem verfügt das Parlament verfügt auch ohne Beschlussfassung und bei reiner Kenntnisnahme eines Berichtes über genügend Instrumente, um dem Bundesrat jederzeit verbindliche Aufträge zu erteilen.
Bereits nach der Behandlung der Legislaturplanung im Jahr 2012 und 2016 verlangten verschiedene parlamentarische Initiativen die Revision des schwerfälligen Verfahrens – in beiden Fällen leider ohne Erfolg. Nun, da die neue Legislatur noch jung ist, bietet sich erneut die Chance, unnötige und kostspielige parlamentarische Prozesse zu eliminieren, um sich in der parlamentarischen Arbeit auf Wesentlicheres konzentrieren zu können, gerade in Zeiten, in denen uns die Corona-Krise vor nicht vergleichbare Herausforderungen stellt. Beweisen wir die Reformfähigkeit des Parlaments und verzichten wir unnötige und teure Verfahren.
Bilanz
In der Staatspolitische Kommission des Ständerates gab der Initiative klar Folge. Sie anerkannte die Berechtigung des Anliegens und unterstützte ein effizienteres Verfahren zur Legislaturplanung. Sie betonte, dass dem Parlament für seine Anliegen genügend parlamentarische Instrumente zur Verfügung stünden, die gezielt genutzt werden könnten, um politische Schwerpunkte zu setzen. Die aktuelle Beratung der Legislaturplanung generiere alle vier Jahr einen grossen Aufwand und binde Ressourcen, wobei deren Wirkung gering bleibe. Leider wurde der Initiative im Zweitrat keine Folge gegeben.