Wendeltreppe Licht

Schwierige Ausschaffungen. Was macht der Bundesrat?

  • 21. November 2018
  • 2 min Lesezeit
  • Interpellation
  • Zuversicht

Was geschieht mit jenen Asylbewerbern, deren Antrag von den Behörden abgelehnt wurde? Weil immer Fälle publik werden, wo abgewiesene Asylbewerbern trotzdem in unserem Land bleiben, verlangt der Luzerner Ständerat Damian Müller in einer detaillierten Interpellation konkrete Auskünfte vom Bundesrat.

Anfangs September hat das Staatssekretariat für Migration mitgeteilt, dass es im Rahmen eines Pilotprojektes die vorläufige Aufnahme von rund 250 Personen aus Eritrea überprüft habe. Rund neun Prozent dieser vorläufigen Aufnahmen können aufgrund der neuen Rechtsprechung aufgehoben werden. Betroffen wären rund 20 eritreische Staatsbürger, die in ihre Heimat zurückkehren müssten. Da aber Eritrea nur freiwillige Rückkehrer akzeptiert, werden die Abgewiesenen wohl vorderhand in der Schweiz bleiben. Ähnlich verhält es sich bei Menschen aus Algerien, Afghanistan und dem Irak. Für den Luzerner Ständerat und Sicherheits- und Aussenpolitiker Damian Müller ist diese Situation unhaltbar, denn „sie untergräbt die Glaubwürdigkeit unserer Asylpolitik.“ In einer detaillierten Interpellation verlangt er deshalb vom Bundesrat eine umfassende Antwort sowohl zu den Zahlen abgewiesener Asylbewerber, wie auch zu deren Gründe, wieso sie nicht in ihre Länder zurück geschafft werden können. Schliesslich will Müller vom Bundesrat wissen, welche Verhandlungen das federführende Justizdepartment in den letzten Monaten, sogar Jahren, geführt hat, um mit den betreffenden Ländern zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Bilanz

Der Bundesrat setzt jedes ihm zur Verfügung stehende Mittel für eine effiziente und glaubwürdige Asylpolitik ein. Das heisst auch, dass alle Massnahmen getroffen werden, damit ein negativer Asylentscheid mit Wegweisung vollzogen wird. Wird eine Wegweisung verfügt, muss die betroffene Person die Schweiz innerhalb der ihr gesetzten Frist verlassen. Im Allgemeinen funktioniert die internationale Zusammenarbeit im Rückkehrbereich gut. Mit gewissen Ländern – darunter die in der Interpellation genannten Staaten – bestehen jedoch Schwierigkeiten. Der Bundesrat erachtet eine verbesserte Zusammenarbeit mit diesen Staaten als vorrangig und ergreift alle dafür erforderlichen Massnahmen.