Damian Müller | Ständerat

Veränderte Ausgangslage für die BVG-Revision

  • 04. Mai 2020
  • 2 min Lesezeit
  • Interpellation
  • Solidarität

Der Bundesrat wird dem Parlament noch diesen Herbst die BVG-Revision zur Behandlung überweisen. Corona und seine Folgen werden auch die Situation in der berfulichen Vorsorge noch einmal markant zuspitzen.

Wird in der AHV das Frauenrentenalter erhöht, ist es nur richtig, im BVG Massnahmen zur Verbesserung der Renten von Tieflöhnern und Teilzeitarbeitenden – es sind dies vor allem Frauen – umzusetzen. Dabei geht es um die Existenzsicherung. Ob der viel diskutierte Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration wie vorgeschlagen beschlossen werden kann, oder ob er noch besser auf tiefere und mittlere Einkommen ausgerichtet werden muss, wird sich zeigen. Fakt ist: alle nur im BVG-Obligatorium Versicherten sind zwingend voll zu kompensieren, da ansonsten künftig viele von ihnen in die Ergänzungsleistungen abrutschen, was die Kantonsfinanzen massiv zusätzlich belasten würde. Ob eine solche Lösung ausreicht, ist allerdings fraglich.

In seiner Interpellation bittet Ständerat Damian Müller den Bundesrat um die Beantwortung von Fragen in Bezug auf den Zeitplan für die BVG-Revision und in Bezug auf eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes auf die Situation der Versicherten.

Bilanz

Der Bundesrat hat die Interpellation im September 2020 beantwortet. Diese Antworten müssen und zu denken geben. Eine rasche BVG-Revision ist mit Corona noch dringlicher geworden. Entscheidend für die Rentensicherheit werden die Entwicklungen des Arbeitsmarktes und der Finanzmärkte sein. Der Druck ist hoch, den Mindestumwandlungssatz wenigstens auf 6,0 Prozent zu senken, wie dies der Bundesrat in seiner Vernehmlassungsvorlage aufzeigt.

Insgesamt ist Ständerat Damian Müller von der bundesrätlichen Antwort nur in einem Punkt nicht befriedigt: Angesichts der gewaltigen Herausforderung wäre es angemessen, dass der Bundesrat die Botschaft zur BVG-Revision nun in allernächster Zukunft auf den Tisch legt.