Menschenmengen Miniatur

Anpassung der Flüchtlingskonvention von 1951

  • 27. September 2018
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  • Postulat
  • Zuversicht

Der Luzerner Ständerat Damian Müller verlangt vom Bundesrat, dass er sich für eine Revision der Flüchtlingskonvention aus dem Jahre 1951 einsetze. Die Schweiz als Schutzmacht der Genfer Flüchtlingskonvention soll Vorschläge ausarbeiten, damit sie den aktuellen und künftigen Bedürfnissen gerecht werden kann.

«Die Genfer Konventionen reflektiert eine vergangene Welt, es ist Zeit, sie heutigen Verhältnissen anzupassen.» Mit diesen Worten begründet der Luzerner Ständerat Damian Müller seine Forderung an die Landesregierung auf, einen Prüfbericht auszuarbeiten, die als Grundlage für eine Revision der Flüchtlingskonvention dienen kann. Müller verlangt in seinem heute eingereichten Postulat ausdrücklich, dass wirtschaftliche Gründe, Dienstverweigerung und Handlungen, die nur deshalb vorgenommen wurden, um Asyl zu erhalten, ausdrücklich als Fluchtgründe ausgeschlossen werden.

Müller begründet seinen Vorstoss mit der veränderten internationalen Lage. Die Flüchtlingskonvention von 1951 sei hauptsächlich verabschiedet worden, um europäische Flüchtlinge direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zu schützen. Um den geänderten Bedingungen von Flüchtlingen weltweit gerecht zu werden, habe die Staatengemeinschaft der Wirkungsbereich der Konvention 1967 sowohl zeitlich als auch geografisch erweitert. «Heute reflektiert diese Konvention die gesellschaftlichen und politischen Umstände in keiner Weise mehr, weder was die Zahl der Flüchtlinge, noch deren Herkunft angeht», sagt Müller. Damals sei interkontinentales Reisen schwierig und teuer gewesen. In der Zwischenzeit hätten jedoch neue Technologien, globale Kommunikation und kostengünstiger Reiseverkehr Wanderungsbewegungen über grosse Distanzen zu einer realistischen Option gemacht. Zudem sei durch Kriege und Terror im mittleren Osten, in Teilen Afrikas sowie im Hindukusch neuer Druck auf das Einwanderungssystem entstanden. «Wenn wir den Menschen helfen wollen, die wirklich Schutz bedürfen», so Müller, «müssen wir klarere Grenzen zwischen ihn und jenen ziehen, die aus wirtschaftlichen Gründen ihre Heimat verlassen.»

Bilanz

Der Bundesrat und Ständerat haben das Postulat angenommen.