Damian Müller | Ständerat

Wartelisten bei erneuerbaren Energien abbauen

  • 13. September 2019
  • 2 min Lesezeit
  • Blogbeitrag
  • Solidarität

Die Situation ist paradox. Da liegt fast eine Milliarde Franken im Netzzuschlagsfonds und kann nicht ausgegeben werden. Dies nur, weil dieser Fonds konservativ bewirtschaftet wird. Dabei sollte dieses Geld in Projekte mit erneuerbaren Energien fliessen.

Alle reden von erneuerbaren Energien. Aber das Geld, das der Bund explizit für solche Projekte bereitgestellt hat, wird nicht in Anspruch genommen. Da stimmt doch etwas nicht!

Mit einer Motion habe ich beantragt, dass der Bundesrat den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben soll. Dabei sollte er auch möglich machen, dass sich der Netzzuschlagsfond vorübergehend verschuldet. Denn nur so kann dieses Geld seinem Bestimmungszweck auch zugeführt werden.

Dabei ist eine Verschuldung des Fonds gar nicht unbedingt zwingend. Meine Motion erlaubt es der Verwaltung aber, ein höheres Risiko bei der Mittelverwendung einzugehen, anstatt wie bisher Geld für Worst-Case-Szenarien zu horten.

Heute wartet lange, wer ein ökologisches Projekt finanzieren will. Diese Wartelisten, etwa für Photovoltaik-Projekte, wirken hemmend auf Innovationsentscheide und sind damit für den Ausbau von erneuerbaren Energien im Sinne der Energiestrategie 2050 ein grosses Problem. Dass die vorhandenen Gelder rascher eingesetzt werden können, will ich mit meiner Motion erreichen. Es sollen ausdrücklich keine zusätzlichen Mittel generiert werden.

Damit können innovative Projekte realisiert werden, die bislang durch die langen Wartefristen aufgeschoben wurden. Das Potenzial ist jedenfalls riesig: Auf den Wartelisten für Einspeisevergütungen oder Einmalvergütungen stehen über 20’000 Projekte, die meisten davon aus dem Bereich Photovoltaik. Sie könnten rund 4 TWh Strom produzieren, was fast einer Verdreifachung des heute produzierten Solarstroms entspricht.

Eine Verschuldung des Fonds droht – wenn überhaupt – ausserdem nur für ein paar Jahre, da gemäss Berechnungen des Bundes ab dem Jahr 2027 wieder ein sinkender Mittelbedarf zu erwarten ist. Selbst wenn das Parlament diese Klausel aufheben oder die Fristen verschieben würde, wäre der Mittelbedarf weniger hoch, weil die erneuerbare Stromproduktion in einem funktionierenden Strommarkt nicht mehr auf Fördermittel angewiesen sein wird. Zudem könnte die Fondsverwaltung bei einer akuten Verschuldung die Ausschüttung der Gelder ja wieder reglementieren (durch reduzierte Freigaben) und damit die Verschuldung ausgleichen.

Es ist erfreulich, dass der Bundesrat meine Überlegungen teilt und dem Parlament beantragt, meine Motion anzunehmen. Der Ständerat ist dieser Empfehlung gefolgt. Durch die verbesserte Investitions- und Planungssicherheit dank kürzeren Wartefristen steigt nun die Attraktivität, in erneuerbare Energien zu investieren. Das wird sich positiv auf die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 und der Klimaziele auswirken.

Damian Müller | Ständerat

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