Damian Müller | Ständerat

Tragen wir Sorge zu unseren Sozialwerken

  • 17. Dezember 2021
  • 6 min Lesezeit
  • Sessionsbericht Wintersession 2021

Kurz vor den Festtagen ging eine vollbepackte Wintersession zu Ende. Ich bin froh, haben wir einen ersten Schritt getan, um die Zukunft der AHV trotz der starken demografischen Alterung unserer Gesellschaft zu sichern. Ich habe mich zudem dafür eingesetzt, dass im Gesundheitswesen weiterhin alle Menschen Zugang zu medizinischen Leistungen mit Wahlfreiheit haben und es keine Planwirtschaft geben wird. Nun hoffe ich, wohl wie die meisten, auf ein paar Schneeflocken bis ins Flachland, damit wir weisse Weihnachten feiern können.

Der Kontrast hätte nicht grösser sein können: Das weihnächtlich geschmückte Bundeshaus, das zu einem besinnlichen Advent einlädt, und wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die von einer Sitzung zur nächsten gehetzt sind. Und als gäbe es nicht schon genügend dringliche Sachgeschäfte, hat uns Corona auch in dieser Session wieder eine zusätzliche Agenda aufgezwungen. So musste das Covid-Gesetz erneut revidiert werden, da viele Bestimmungen bereits Ende dieses Jahres ausgelaufen wären. Wichtig waren für mich die Verlängerung der Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung. Existenzsicherung für die von der Pandemie betroffenen Menschen sowie Planungssicherheit und finanzielle Stabilität für die betroffenen Unternehmen sind dabei für mich nebst der Volksgesundheit und erträglichen Bedingungen für das Spitalpersonal, das sich nun seit langer Zeit unglaublich aufopfert, die wichtigsten Ziele.

Erfolgreich mit einem Minderheitsantrag

Weil die Impfung ein zentraler Weg aus dieser Gesundheits-Krise ist, habe ich gegen die teilweise Wiedereinführung der Gratis-Coronatests gestimmt. So sehr ich es jedem und jeder gönne, dass er oder sie wieder kostenlos testen kann, so sehr halte ich dies für einen falschen Anreiz. Nur der Weg über die Impfung führt uns aus der drohenden Endlosschlaufe dieser Pandemie heraus zurück in ein normales Leben.

Das Gesundheitswesen hat uns nicht nur wegen Covid-19 beschäftigt. Mit der Pandemie ist jeder und jedem bewusst geworden, wie wichtig eine gute medizinische Versorgung für alle ist. Ich bin froh, dass sich Ärztinnen und Ärzte auch künftig nicht auf fixe Budgets für gewisse Behandlungen verpflichten müssen und stattdessen auch in Zukunft die fachliche Expertise für die Wahl der richtigen Behandlung zählt. Bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes war in Artikel 47c festgehalten, dass die Tarifpartner korrigierende Massnahmen ergreifen müssten, wenn die Kostenentwicklung in einem Jahr nicht so verläuft, wie im Voraus festgelegt. Diese Massnahme hätte eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung zur Folge gehabt, hätte sie doch unterschiedslos alle Leistungen getroffen und zu einer Einschränkung der medizinischen Versorgung geführt. Ich habe mich mit einem Minderheitsantrag erfolgreich dafür stark gemacht, dass Artikel 47c wieder aus dem Massnahmenpaket gestrichen wird.

Es ist unbestritten, dass kostendämpfende Massnahmen im Gesundheitswesen angezeigt sind. Aber Globalbudgets sind nicht der erfolgsversprechende Weg. Die Qualitätsoffensive, die der Bundesrat gestartet hat, bringt mehr. Gut umgesetzt führt sie zu einer gezielteren und damit besseren und kostengünstigeren Versorgung der Patientinnen und Patienten.

AHV: Lösung muss fair sein

Für unsere Zukunft wichtig ist auch die Sicherung unserer Altersvorsorge. Da Schweizerinnen und Schweizer immer älter werden uns die Babyboomer ins Rentenalter kommen, steigen die Defizite in der AHV bis etwa Mitte der 2030er Jahre von Jahr zu Jahr kontinuierlich an. Wenn wir nichts tun, beläuft sich die Finanzierungslücke in wenigen Jahren bereits auf sechs Milliarden Franken – pro Jahr. In der AHV sind die Frauen – im Gegensatz zu der beruflichen Vorsorge – nicht schlechter gestellt als die Männer. Die Angleichung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ist deshalb wichtig und richtig. Die Angleichung erfolgt, voraussichtlich ab 2024, in Schritten von drei Monaten jährlich. Selbstverständlich erhalten Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, grosszügige Ausgleichsmassnahmen. Denn ihnen greifen wir in die Pensionierungsplanung ein.  Diesbezüglich habe ich mich dafür eingesetzt, dass insbesondere Frauen mit tieferen Einkommen respektive Renten gut wegkommen. Sie würden bis zu 160 Franken Rentenzuschlag pro Monat erhalten, falls sie die Rente erst im Zeitpunkt des erhöhten Rentenalters beziehen. Möchten sie noch im bisher geplanten Zeitpunkt die AHV beziehen, so wird ihre Rente nicht oder nur sehr wenig gekürzt.

Kurze Verschnaufpause für die AHV dank Zusatzfinanzierung

Mit der Angleichung des Rentenalters von Frau und Mann wird die AHV-Rechnung zwar etwas entlastet, die Wirkung hält sich jedoch aufgrund der wiederum kostenintensiven Ausgleichsmassnahmen in engen Grenzen. Deshalb kam das Parlament nicht darum herum, auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4% zu beschliessen.

Sicher ist: Mit dieser kleinen Revision ist die AHV noch lange nicht über den Berg. Die AHV21 ist ein erster Schritt auf einem langen Weg zur Sicherung der Renten auf heutigem Niveau. Wir geben ihr damit etwas Zeit zum Verschnaufen. Nimmt das Stimmvolk die Vorlage an, wird die Verschnaufpause trotzdem nicht von langer Dauer sein. Denn bald schon wird sich die starke Dynamik der demografischen Alterung erneut zeigen. Trotz diesem ersten Schritt wird das Umlagedefizit der AHV noch vor 2030 wieder rot sein und bereits 2032 wieder mehr als vier Milliarden Franken erreichen. Ab 2030 wird sich das Umlagedefizit innert weniger Jahre sogar nochmals verdoppeln. Mit der nun verabschiedeten Vorlage erreichen wir vor allem eine leichte Abflachung dieser Dynamik. Nächste Schritte müssen bald folgen. Deshalb haben beide Räte dem Bundesrat bereits den Auftrag erteilt, 2026 die nächste Vorlage vorzubereiten, damit diese spätestens per 2030 in Kraft treten kann.

Handlungsbedarf auch in der beruflichen Vorsorge

Und auch in der beruflichen Vorsorge, der 2. Säule, besteht Handlungsbedarf. Anfang des nächsten Jahres werden wir im Ständerat über diese Revision beraten. Entscheidendes Ziel ist die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6,0% und damit die starke Reduktion der ungewollten Quersubventionierung von aktiven Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern. Weil die Senkung des Mindestumwandlungssatzes insbesondere zu Rentensenkungen von kleineren Renten führen würde, ist die Senkung zwingend zu kompensieren mit Massnahmen zur Erhaltung des Rentenniveaus. Ich werde mich deshalb einsetzen für die Halbierung des Koordinationsabzugs und die Anpassung der Altersgutschriften, um langfristig die Vorsorge von Teilzeitbeschäftigten und Menschen mit tiefen Einkommen zu stärken und die Arbeitsmarktfähigkeit älterer Stellensuchender zu verbessern. Das wiederum genügt jedoch nicht für Versicherte der Übergangsgeneration, die nicht mehr allzu lange im Sparprozess stehen und in den nächsten Jahren pensioniert werden. Für sie braucht es zusätzliche Massnahmen, damit auch ihre Renten gesichert sind.

Schlanke Übergangslösung beim CO2-Gesetz

Schliesslich haben wir uns auch mit Umweltthemen befasst. Für das Ende Jahr auslaufende CO2-Gesetz wurde eine schlanke Übergangslösung beschlossen. Das Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen im Inland ist wird damit bis Ende 2024 verlängert. Zudem sollen weitere im geltenden Recht vorgesehene Massnahmen verlängert werden. Branchen, die CO2-Abgaben zurückerstattet erhalten, sollen sich weiterhin verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren. Schon bald wird der Bundesrat aber auch einen Vorschlag für ein neues CO2-Gesetz vorlegen, das ab 2025 Realität werden soll.

Ich bin überzeugt, dass sich das Engagement für unsere Umwelt lohnt. Ich möchte, dass auch künftige Generationen die Schönheit unserer vier Jahreszeiten erleben dürfen. Persönlich mag ich nicht nur den Sommer, sondern auch den Winter sehr gerne. Wie auch immer die Weihnachtskulisse in diesem Jahr ausfallen wird hoffe ich, dass Sie die Festtage im Kreise von lieben Menschen verbringen können. Denn dies ist es doch, wofür Weihnachten steht: Dass wir unsere Gemeinsamkeiten betonen und aufeinander zugehen. Gerade in dieser für alle schwierigen Pandemiezeit sollten wir drohenden Spaltungen entgegenwirken. Wir alle – Sie und ich – können dazu einen Beitrag leisten. Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen im vergangenen Jahr und wünsche Ihnen frohe Festtage, gute Gesundheit und einen guten Start ins neue Jahr.

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