Damian Müller | Ständerat

Vergebene Chancen, aktuelle Entwicklungen und kleinere Übel

  • 22. Juni 2020
  • 9 min Lesezeit
  • Sessionsbericht - Sommersession 2020
  • Solidarität

Die Geschäftsmieten in Zeiten von Corona, die Reform der Invalidenversicherung, mehr Transparenz bei den Arbeitslosenkassen und der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. Das sind nur vier der Themen, die uns in der Sommersession beschäftigt haben. Dazu habe ich zwei Motionen eingereicht, die der Bundesrat nun bearbeiten wird. Schmerzhaft war, dass wir in dieser Session mit Nationalrat Albert Vitali einen guten Kollegen und feinen Menschen verloren haben.

Auch in der aktuellen Sommersession 2020 stand die Corona-Krise noch häufig im Mittelpunkt vieler Debatten. Nur schon, dass diese Session nicht wie üblich im Bundeshaus, sondern in den weitläufigen Hallen der Bern Expo stattfand, erinnerte uns tagtäglich an die besondere Situation.

Zudem mussten einige noch aus der Corona-Sondersession hängige Geschäfte zu Ende beraten werden, darunter die Frage der Geschäftsmieten. Bekanntlich konnten sich National- und Ständerat im Mai nicht auf eine Regelung einigen. Der Nationalrat hatte relativ knapp eine Motion angenommen, die verlangt, dass alle betroffenen Geschäftsmieter ihrem Vermieter für die Dauer der behördlichen Schliessung – oder bei einem teilweisen Lockdown zwei Monate lang – nur 40 Prozent der Miete schulden. Dabei soll eine Mietobergrenze von 20’000 Franken pro Monat gelten.

Geschäftsmieten: Chance einer Nachbesserung vertan

Für mich ist klar, dass Betreiberinnen und Betreiber von kleinen Geschäften Unterstützung brauchen. Viele von ihnen haben erhebliche Verluste erlitten, die sie nicht einfach wieder ausgleichen können. Diesen vor allem kleinsten und kleinen Unternehmen muss geholfen werden. Stossend ist für mich aber, dass der Nationalrat ohne Not und unabhängig der jeweiligen konkreten Situation auch florierende Handelsketten und finanzstarke internationale Grosskonzerne beschenken will, die problemlos Jahresmieten von CHF 150‘000 und mehr bezahlen können. Diese sind nicht in ihrer Existenz bedroht, sondern haben gute Chancen, die Umsatzeinbussen teilweise oder gar vollständig wieder aufzuholen. Der Vorstoss greift in die wichtige Vertragsfreiheit zwischen Mieter und Vermieter ein. Ich habe die Motion unserer Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) deshalb entschieden abgelehnt und hätte mir gewünscht, dass auch eine Mehrheit im Ständerat dies tut. Wir hätten so die Möglichkeit schaffen können, dass unsere WAK die bereits im Nationalrat überwiesene Motion nochmal mit Augenmass überarbeitet. Leider sah das eine knappe Mehrheit im Ständerat anders. Trotzdem fordere ich die Vermieter auf, im konkreten Fall und unverzüglich einvernehmliche Lösung zu finden, denn der Gesetzgebungsprozess wir sicher bis Ende Jahr dauern, was für viele Unternehmen drastische Folgen haben könnte. Ob diese unpassende Lösung dann wirklich auch umgesetzt wird, ist mehr als fraglich.

Invalidenversicherung: Nichts wäre verloren, aber viel gewonnen

Erstaunlich heftige Reaktionen hat meine Interpellation zur finanziellen Lage der Invalidenversicherung (IV) ausgelöst. Ich habe den Bundesrat bereits Anfang Mai um diese Zahlen gebeten, denn ich bin überzeugt, dass sich die Coronakrise auch auf die Finanzierung der IV auswirken wird. Hintergrund meiner Motion ist der mehrstufige Sanierungsplan, den es zwischen der AHV und der IV gibt. Zur Erinnerung: Als vor Jahren die IV mit 15 Milliarden Franken im Minus lag, wurde eine zeitlich befristete Zusatzfinanzierung mit Zuschüssen aus der Mehrwertsteuer eingeführt, die eigentlich für die AHV bestimmt waren. Diese Schulden muss die IV schrittweise wieder abtragen, indem sie künftige Überschüsse an die AHV überweist. Doch dazu ist es nie gekommen. Sozialminister Alain Berset legte stattdessen die IV-Weiterentwicklung auf den Tisch. Die «WEIV», wie sie kurz heisst, soll die IV nur noch qualitativ weiterbringen. Nach wie vor sind die finanziellen Szenarien dabei sehr optimistisch: So geht man davon aus, dass der wirtschaftliche Aufschwung der vergangenen Jahre anhält. Aber schon im wirtschaftlich überaus erfolgreichen Jahr 2019 schloss die IV um rund 160 Millionen Franken schlechter ab als vom Bundesrat prognostiziert. Und nun wird sich mit Sicherheit die Corona-Krise auf die Arbeitslosenzahlen auswirken. Trotzdem geht man davon aus, dass die berufliche Eingliederung von Menschen mit Handicap erfolgreich sein wird. Aber die Durchführungsstellen warnen. Sie glauben nämlich, dass das neue Rentensystem dazu führen könne, dass die Betroffenen um die Anerkennung eines jeden Prozentpunkts an IV-Grad kämpfen müssen. Trotz all dieser Fakten hat das Parlament der WEIV in der Schlussabstimmung zugestimmt, statt eine Denkpause einzulegen und die finanzielle Situation neu zu analysieren.

Dabei tragen wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier eine grosse Verantwortung. Zum Beispiel dafür, wie die Steuergelder und die Lohnbeiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingesetzt werden. Wir müssen wissen, was Sache ist, um die richtigen Beschlüsse zu fassen. Ich bin überzeugt, wir reiben uns bald die Augen, wenn wir einmal mehr vor einer völlig anderen Ausgangslage stehen als dies prognostiziert wurde. Dann wird mit Sicherheit wieder über einen Leistungsabbau gesprochen – eine Entwicklung, die ich mir nicht wünsche. Deshalb wäre eine Denkpause bis im September definitiv die bessere Lösung gewesen.

Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose und Bildungsoffensive in der Pflege

Als der Nationalrat Anfang März über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose debattierte, war die Welt auf dem Arbeitsmarkt noch grossenteils in Ordnung. Doch drei Monate später befinden sich in der Schweiz 1,9 Millionen Angestellte in Kurzarbeit, Tausende verlieren gar ihren Arbeitsplatz. Besonders bedrohlich ist die Situation für die über 55-Jährigen. Finden sie bereits in guten Zeiten nur schwerlich wieder einen Job, haben sie es jetzt besonders schwer. Bei der Sozialpolitik leitet mich seit jeher der Grundgedanke der Existenzsicherung. Genau aus dieser Motivation heraus habe ich mich intensiv für einen Kompromiss eingesetzt, welcher vom bürgerlichen wie auch vom linken Lager getragen werden konnte. Es ist eine Überbrückungsleistung mit klaren Kriterien. So müssen mögliche Bezüger mit 60 Jahren ausgesteuert sein. Die Leistung wird plafoniert: Eine Einzelperson soll jährlich höchstens 43’800 Franken erhalten, Ehepaare 65’600 Franken. Somit orientiert sich die Vorlage am Niveau der Ergänzungsleistungen. Die Überbrückungsleistungen verursachen mit geschätzten 3’400 Bezügern Kosten von rund 150 Millionen Franken jährlich.

Ein Kompromiss stellt auch der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative dar. Ich unterstütze das Anliegen der Initianten, denn in der Pflegebranche gibt es tatsächlich Handlungsbedarf. Doch die Initiative geht aus meiner Sicht zu weit. Nun braucht es eine Ausbildungsoffensive, um den Bedarf an zusätzlichen Pflegekräften zu sichern. Zudem soll der Pflegeberuf insgesamt aufgewertet werden. Pflegende sollen neu gewisse Leistungen auch ohne ärztliche Anordung erbringen und direkt mit den Krankenversicherungen abrechnen können. Damit sichergestellt wird, dass die Kostenentwicklung unter Kontrolle bleibt, soll diese Möglichkeit vom Abschluss einer Vereinbarung mit den Versicherungen abhängig gemacht werden. In solchen Vereinbarungen wäre beispielsweise geregelt, wie die Koordination zwischen Pflegen und Ärzten sichergestellt wird.

Konzernverantwortungsinitiative: Indirekter Gegenvorschlag statt schöne Worte

Ebenfalls um einen indirekten Gegenvorschlag geht es bei der Konzernverantwortungsinitiative. Knapp drei Jahre lang hatten National- und Ständerat über diesen debattiert und sich dabei nicht einigen können. Ich wehre mich vor allem gegen zusätzliche Haftungsregeln, die für Unternehmen in der Schweiz und deren Tochterfirmen eingeführt werden sollen. Denn dann wäre es möglich, Firmen in der Schweiz auf die weltweite Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorschriften zu verklagen. Das tönt auf den ersten Blick gut, wäre aber für den Schweizer Wirtschaftsstandort extrem gefährlich. Viele Schweizer Firmen würden sich wohl aus Sicherheitsüberlegungen von umstrittenen Märkten zurückziehen. Ich frage mich, ob sich die Lebenssituation der dort lebenden Menschen tatsächlich verbessert würde, wenn in diesen Ländern anstelle von schweizerischen einfach andere ausländischen Unternehmen gross einsteigen – oder wenn gar keine ausländischen Firmen mehr vor Ort wären? Ich habe mich auf meinen Informationsreisen vor Ort informieren können und bezweifle stark, dass den Menschen in den betreffenden Ländern damit gedient wäre. Ich bin deshalb froh, dass sich im Parlament die Sicht des Ständerats mit dem indirekten Gegenvorschlag durchgesetzt hat. Dieser enthält zusätzliche Berichterstattungspflichten für bestimmte Unternehmen. Nun wird die Initiative mit diesem indirektem Gegenvorschlag an die Urne kommen. Ich bin zuversichtlich, dass sich das Volk nicht von den schönen Worten des Initiativtextes blenden lassen wird. Auch hier gilt: Fakten statt Ideologien!

Negativzinsen: Gewinne sollen den Versicherten zugute kommen

In der laufenden Session habe ich zudem zwei Motionen eingereicht. So fordere ich, dass jährlich 500 Millionen Franken aus der Gewinnausschüttung der Nationalbank an den Bund in den Sicherheitsfonds der beruflichen Vorsorge BVG – also an die Versicherten – zurück fliessen statt in die allgemeine Bundeskasse. Die Unabhängigkeit der Nationalbank wird dabei nicht angetastet, wie dies immer wieder kritisiert wird. Klar ist aber auch: die Negativzinspolitik führt unweigerlich zu einem Kollateralschaden in der beruflichen Vorsorge. Die SNB selbst bezifferte den Gewinn aus den Negativzinsen auf den Guthaben der beruflichen Vorsorge vorsichtig auf 400 Millionen Franken pro Jahr. Experten gehen davon aus, dass der Betrag eher bei 500 Millionen Franken liegt. Dank dieser höheren Erträge der SNB aus den Negativzinsen fliesst auch mehr Gewinn an den Bund. Über die Verwendung des ihm am Gewinn der SNB zustehenden Anteils entscheidet der Bund autonom. Es ist offensichtlich, dass der Anteil, der wirtschaftlich auf den Spargeldern der Versicherten beruht, nicht in die allgemeine Bundeskasse gehört. Diese Mittel stehen den Versicherten zu und sind deshalb ins System der beruflichen Vorsorge zurück zu führen. Eine administrativ einfache und und auch gegenüber der jüngeren Generation faire Lösung würde darin bestehen, jährlich diesen Betrag von 500 Millionen Franken aus der Gewinnbeteiligung des Bundes an den Sicherheitsfonds BVG zur Finanzierung der Übergangsgeneration fliessen zu lassen.

Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens zur BVG-Revision ist für mich zudem klar: die rasche Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0% zur Sicherung des Rentensystems ist nötig. Diskutiert werden muss, wie die Übergangsgeneration kompensiert werden soll, was diese Kompensation kosten darf und wie sie zu finanzieren ist.

Mehr Transparenz bei den Arbeitslosenkassen, Kapitalerhöhung für Entwicklungspolitik

Zudem habe ich den Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitslosenkasse zu überprüfen und dahingehend anzupassen, dass in den kommenden Leistungsvereinbarungen zwischen dem Seco und den Arbeitslosenkassen mehr Transparenz hergestellt und damit mehr Wirkung erreicht werden kann. Das Seco sollte jährlich Benchmarking-Ergebnisse veröffentlichen, die jeder Kasse eindeutig zugeordnet werden können. So sieht man, wer effizient arbeitet und wer weniger. Zudem sollte das bestehende Bonus/Malus-System angepasst und sehr effiziente Kassen belohnt werden. Vor allem aber muss endlich das intransparente System der Pauschalvergütung abgeschafft werden.

Aussenpolitisch hat mich die Kapitalerhöhung zugunsten der Schweizer Entwicklungspolitik beschäftigt. Eine klare Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen in der Aussenpolitischen Kommission war der Meinung, dass eine solche Kapitalerhöhung für die Weltbankgruppe und die afrikanische Entwicklungsbank nötig und im Interesse der Schweiz ist. Zudem habe ich am aussenpolitischen Bericht 2019 aktiv mitgearbeitet. Der Bericht beleuchtet beispielsweise, wie die Schweiz die Agenda 2030 der UNO umsetzt.

Abschied von Albert Vitali

Wie relativ die politische Arbeit ist, zeigt sich oft unerwartet und unverhofft. Die Nachricht, dass unser Parteifreund und Nationalrat Albert Vitali vor wenigen Tagen mit 64 Jahren viel zu früh verstorben ist, hat uns alle tief getroffen. Ich habe Albert als verlässlichen Liberalen und kompetenten Finanzpolitiker kennen und schätzen gelernt. Wir verlieren mit ihm einen feinen Menschen, der sich sehr für die Politik und auch für die Volkskultur engagiert hat.

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