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Rechtssicherheit dank Schiedsgerichten

  • 13. August 2018
  • 2 min Lesezeit
  • Zentralinfo der IHZ
  • Solidarität

Wie ein Damoklesschwert hängt schwer ein Begriff über der Europadiskussion in unserem Land, „Fremde Richter.“ Wird dieses Wort in die Runde geworfen, erübrigt sich jedes weitere Gespräch. Ein Ausweg könnte nun ein anderes Wort sein, das im letzten Herbst zur Debatte gestellt wurde. Die Rede ist von einem Schiedsgericht.

«Ein Schiedsgericht ist ein realistischer Ansatz», so kommentierte Aussenminister Ignazio Cassis anfangs März einen Vorschlag, wie Streitigkeiten zwischen der Europäischen Union und der Schweiz gelöst werden könnten. Ein Schiedsgericht bestehend aus einem Schweizer Richter, einem EU-Richter und einem neutralen Richter würden Streitfälle zwischen der Schweiz und der EU behandeln. Bei Fragen welche EU-Recht betreffen, welches die Schweiz unverändert übernommen hat, würde sich das Schiedsgericht an den EU-Gerichtshof wenden. Bei Streitfällen, welche die spezifischen Beziehungen zwischen der Schweiz und die EU regeln, würden vom Schiedsgericht behandelt. So erübrigt sich das Thema der fremden Richter: Schweizer Richter für Schweizer Recht, EU-Richter für EU-Recht und gemeinsame Richter für gemeinsames Recht. Zudem wäre es auf die fünf bestehenden sektoriellen Marktzugangsabkommen – also auf die wirtschaftsrelevanten Abkommen über Agrar, Luft- und Landverkehr, Personenfreizügigkeit und technische Handelshemmnisse – beschränkt.

Allerdings, so ganz einfach ist das nicht. Das Problem ist nämlich, dass die beiden Rechtsbereiche nicht immer messerscharf voneinander getrennt werden können. Nach dem Grundsatzentscheid des Bundesrats müssen sich die Verhandlungsdelegationen nun auf eine Abgrenzung einigen, mit der beide Seiten leben können.

Ein einfaches und solides Instrument der Streitschlichtung wie ein Schiedsgericht, ist im vitalen Interesse unserer Wirtschaft. Denn es ist das Instrument, das der Schweiz einen diskriminierungsfreien Marktzugang zu garantieren. Nur mit einem soliden Mechanismus können wir unser Recht einfordern, wenn etwa unsere Exporte behindert werden sollten.

Um die Problematik der „Fremden Richter“ zusätzlich zu entschärfen, schlägt die FDP.Die Liberalen vor, dass vor dem Schiedsgericht erst der Gemischte Ausschuss (GA) mit Vertretern von EU und der Schweiz zum Zuge kommen soll. So sollen Differenzen wenn möglich zuerst auf politischem Weg beigelegt werden. Kommt es zu keiner Einigung, kann die geschädigte Seite verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Ein Schiedsgericht prüft anschliessend, ob die Verhältnismässigkeit gegeben ist.

Damian Müller | Ständerat

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