Wir müssen jetzt Prioritäten setzen
- 01. September 2020
- 3 min Lesezeit
- Blogbeitrag Vaterschaftsurlaub
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Solidarität
Um es klar zu sagen: Ich mag es jedem frisch gebackenen Vater von Herzen gönnen, wenn er Zeit mit seinem Kind verbringen kann. Nie habe ich davon gesprochen, dass die Tage und Nächte mit einem neu geborenen Kind für Eltern wie Ferien seien. Es geht mir einzig um die staatliche Regulierung und Finanzierung.
Der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub würde jährliche Kosten von rund 230 Millionen Franken verursachen. Dabei ist ein staatliches Eingreifen unnötig, denn bereits heute profitieren hunderttausende von Vätern von grosszügigen firmen- oder branchenspezifischen Lösungen. Das ist der richtige Weg.
Ausserdem ist der Vaterschaftsurlaub nur der Anfang für weitere Begehrlichkeiten wie Care-Urlaub oder Adoptionsurlaub – alles mit dem Argument, es brauche bloss wenige zusätzliche Lohnbeiträge, die solidarisch von allen Angestellten und allen Arbeitgebern geleistet werden. Die Befürworter argumentieren, wir hätten in diesen sozialen Bereichen Nachholbedarf im Vergleich zum Ausland. Dabei sind wir in einem für unseren Wohlstand wichtigen Eckwert unseren wichtigsten europäischen Konkurrenzländern mittlerweile sogar voraus: in der Belastung der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft mit Zwangsabgaben. Wir Schweizer haben bei der so genannten Fiskalquote – der Summe aller Zwangsabgaben, von den Steuern über die Gebühren bis hin zu den obligatorischen Krankenkassenprämien oder den Abgaben für die obligatorische berufliche Vorsorge – inzwischen sogar die Deutschen überholt und zu den Italienern aufgeschlossen. Wir liegen inzwischen deutlich über dem Durchschnitt aller OECD-Länder und haben seit 1990 hinter Portugal sogar das zweithöchste Wachstum! Als verantwortungsvoller Politiker ist es meine Aufgabe, auch dieses grosse Ganze im Blick zu behalten.
Ich kann keinem zwingenden staatlichen Leistungsausbau zustimmen, solange die bestehenden Sozialwerke zur Existenzsicherung finanziell nicht nachhaltig gesichert sind. Die Debatte über den nächsten Versuch, die AHV für die nächsten Jahre trotz der demografischen Alterung auf heutigem Niveau zu sichern, wurde im Ständerat soeben aufgenommen. Vieles ist dabei noch offen. Klar ist aber jetzt schon: ohne Mehrwertsteuererhöhung wird es nicht gehen. Die Frage ist nur noch, um wieviel sie angehoben werden muss. Und bald steht auch die Vorlage zur zwingend notwendigen Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge an. Damit die Renten gleichzeitig nicht sinken, werden Kompensationsmassnahmen zu beschliessen sein. Auch diese werden nicht gratis sein. Ohne spürbare Erhöhung der Lohnbeiträge wird auch das nicht gehen. Auch ohne Ausbau von Wunschbedarf wie dem staatlich regulierten Vaterschaftsurlaub werden also alle – Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft – noch genügend zu beissen haben an neuen Steuern und Abgaben. Wir sollten uns deshalb unbedingt darauf beschränken, noch bestehende Lücken in der Existenzsicherung zu schliessen. Der Fall ist das mit der Überbrückungsleistung für ausgesteuerte ältere Arbeitnehmer ab 60 Jahren, die mindestens 20 Jahre lang im Schweizer Arbeitsmarkt tätig waren und keine Chance mehr haben, trotz intensiver Bemühungen noch einmal eine Stelle zu finden. Ihnen soll gezielt – deshalb übrigens auch zu viel tieferen Kosten als für den Vaterschaftsurlaub – geholfen werden. Denn sie brauchen die solidarische Unterstützung aller tatsächlich, droht ihnen ansonsten doch der Gang auf das Sozialamt. Es ist wichtig, nun Prioritäten zu setzen und nicht zwingende Ausbauvorhaben wie einen staatlich geregelten Vaterschaftsurlaub zurückzustellen.