Damian Müller | Ständerat

Gefragt sind weitsichtige Brückenbauer

  • 18. Februar 2022
  • 9 min Lesezeit
  • Solidarität

Weil immer mehr Rentnerinnen und Rentner immer weniger Erwerbstätigen gegenüberstehen, müssen unsere beiden wichtigsten Sozialwerke sowohl den demografischen wie auch den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Das Rentenniveau zu halten und eine faire Lösung zwischen den Generationen zu finden, ist eine Herkulesaufgabe. Es ist Zeit, dass wir die politische Herausforderung nun endlich angehen. AHV sowie BVG müssen strukturell saniert werden. Das ist schlicht eine Notwendigkeit und ein Akt der Vernunft. Mein Interview dazu diese Woche in den Luzerner Landzeitungen.

AHV/BVG Ständerat Damian Müller (FDP) befasst sich als Vizepräsident der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) intensiv mit dem Thema Altersvorsorge: Seine Einschätzung zum Stand der Reformen von AHV und BVG.

Von Ernesto Piazza

Wie sehr sind Sie von der AHV-Reform-Vorlage des Parlaments überzeugt?

Politik ist immer dann einfach, wenn es etwas zu verteilen gibt. Bei der Reform der Altersvorsorge ist dies nicht der Fall. Weil bei der AHV die Finanzierungslücken jährlich wachsen, stehen wir vor einer riesigen Herausforderung. Bis circa 2030 betragen die Defizite gegen fünf Milliarden Franken – pro Jahr. Bis 2037 verdoppelt sich dieser Betrag gerade nochmals. Für mich erfüllt die AHV-Vorlage die Minimalziele, aber auch nicht mehr. Begeisterungsstürme wird sie nirgends auslösen, das muss sie aber auch nicht.

Welches sind für Sie die Minimalziele?

Weil immer mehr Rentnerinnen und Rentner immer weniger Erwerbstätigen gegenüberstehen, müssen unsere beiden wichtigsten Sozialwerke sowohl den demografischen wie auch den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Daher ist es schon eine Leistung, wenn wir die Renten auf heutigem Niveau halten können. Gleichzeitig geht es darum, eine faire Lösung zwischen den Generationen zu finden. Dabei denke ich speziell an die jungen Menschen. Das ist schlicht eine Notwendigkeit und ein Akt der Vernunft.

Sie haben sich im Zusammenhang mit der Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre bis zuletzt vehement gegen neun Übergangsjahrgänge gewehrt. Warum?

Ich mag inhaltlich möglichst kongruente Vorlagen. Bundesrat und Parlament wollen mit dieser Revision in einem ersten Schritt die Renten bis gegen 2030 sichern. Deshalb haben wir den Bundesrat auch beauftragt, 2026 bereits die nächste Etappe vorzulegen. So, dass eine weitere Revision dann 2030 auch greifen kann. Mit der Übergangsregelung wollen wir den Frauen, die sich nahe am Pensionsalter bewegen, faire Bedingungen bei ihren persönlichen Planungen geben. Mit sechs Jahrgängen, die lebenslänglich pro Monat einen Zuschlag erhalten hätten, wären wir zeitlich kongruent gewesen.

Das Parlament hat Ihren Vorschlag nicht goutiert. Was heisst das jetzt für Sie?

Mit dem jetzigen Entscheid nehmen wir einen einzelnen Aspekt der zweiten Etappe vorweg. So wird es noch schwieriger, eine gute Balance der Massnahmen zu finden. Die Mehrheit wollte jedoch dieses Risiko eingehen. Das akzeptiere ich.

Worin sehen Sie die Schwierigkeiten, eine gute Balance zu finden?

Mir der nun auf dem Tisch liegenden Vorlage geht 2033 der letzte Frauenjahrgang noch mit einem lebenslänglichen Zuschlag in Rente – nur weil er bis 65 arbeitet. Dann wird die AHV aber bereits wieder ein Milliardendefizit schreiben, weil die jetzige Revision strukturell viel zu wenig bringt und einen viel zu hohen Preis fordert.

Die Vorlage bringt für Sie «viel zu wenig» und fordert einen «viel zu hohen Preis». Können Sie das konkretisieren?

Wir stehen vor einer strukturellen Herausforderung und bräuchten eigentlich eine strukturelle Antwort. Mit der Angleichung des Referenzalters erfolgt immerhin ein erster Schritt in diese Richtung. Weil wir diesen Schritt allerdings mit sehr grosszügigen Ausgleichsmassnahmen teuer erkaufen, erfolgt die Verbesserung des Ergebnisses der AHV im Rahmen dieser Vorlage zur Hauptsache über die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozent. Strukturell entlastet wird die AHV per 2030 unter Herausrechnung der Steuererhöhung lediglich um eine halbe Milliarde Franken pro Jahr. Auf Rentenausgaben von dannzumal über 60 Milliarden pro Jahr, ist das bescheiden. Insofern müsste die Linke mit der Vorlage eigentlich ganz zufrieden sein.

Über die Wichtigkeit der AHV-Revision gibt es keine zwei unterschiedlichen Meinungen. Schon heute reichen die Einnahmen nicht mehr aus, um die Ausgaben zu decken. Zudem steigt die Finanzierungslücke jährlich weiter an. Wäre nicht eine länger greifende Reform nötig?

Der Prozess war schwierig. Das haben die Debatten gezeigt. Nun: Mit der jetzigen Vorlage sichern wir die Renten mal bis gegen 2030. Damit gehen wir aber nur ein erstes, kleineres Wegstück. Ab 2030 werden nächste, deutlich weitergehende Massnahmen hinzukommen müssen.

Das heisst?

Dannzumal werden wir nicht darum herumkommen, auch über ein höheres Rentenalter für Frau und Mann zu sprechen. Es wäre unehrlich, dies zu verschweigen. Ohne echte strukturelle Massnahmen wird es nicht gehen, die AHV-Renten nachhaltig auf heutigem Niveau zu sichern.

Dann müsste aber auch die Wirtschaft mitziehen. Für viele arbeits- lose Arbeitnehmende ab 50 Jahren ist es zuweilen sehr schwierig, eine neue Stelle zu finden …

Ältere Mitarbeitende werden weniger häufig arbeitslos als jüngere Mitarbeiter. Sie haben aber insofern recht, dass ältere Mitarbeitende länger dafür brauchen, um wieder eine neue Stelle zu finden. Ihr Risiko, ausgesteuert zu werden, ist grösser. Da sind die Arbeitgeber gefordert. Ältere Mitarbeitende haben auch viel zu bieten, allgemeine Vorurteile sind völlig fehl am Platz. Hier wird die Demografie allerdings helfen.

Wie meinen Sie das?

In den nächsten Jahren gehen einige Hunderttausend ältere Erwerbstätige mehr in Pension, als junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt nachrücken. Damit kommt jedoch ein weiteres Problem auf uns zu. Es öffnet sich auch hier immer mehr eine Schere, heute häufig noch als Fachkräftemangel bezeichnet. In wenigen Jahren werden davon alle Branchen betroffen sein.

In der nächsten Revisionsetappe wird eine Erhöhung der Mehrwert- steuer wiederum zum Thema. Ist dies das probate Mittel, um dieses Sozialwerk längerfristig von einer Schieflage zu bewahren?

Es gibt nur drei Hebel zu einer Lösung: Renten kürzen, was niemand will. Zusatzfinanzieren, da steht die Mehrwert- steuer im Vordergrund. Oder das Rentenalter erhöhen.

In welcher Grössenordnung dürfte der Konsument für die Finanzierung der AHV auch künftig geschröpft werden?

Damit man sich eine Vorstellung über die Dimensionen machen kann, möchte ich Folgendes wiederum festhalten: Bis 2037 klafft gemäss den Prognosen des Departements Berset – nach der Umsetzung der AHV21 – nochmals eine Finanzierungslücke von etwa zwei Prozent Mehrwertsteuer oder mehr als zwei Jahre an Rentenalter. Man muss nicht Prophet sein, wenn man sagt, dass sich weder das eine noch das andere alleine durchsetzen wird. Vielmehr wird man um einen Mix aus verdaubarer Rentenalter- und Mehrwertsteuererhöhung ringen.

An der Wintersession hat der Nationalrat als Erstrat die BVG-Reform gutgeheissen. Vor allem zwei Botschaften dürften Arbeitnehmende und somit die Rentner von morgen interessieren. Der Umwandlungssatz wird von 6.8 auf 6 Prozent gesenkt und der Koordinationsabzug halbiert. Wie kommt das bei Ihnen an?

Seit Langem wissen wir: der Mindestumwandlungssatz trägt der demografischen Realität nicht mehr Rechnung. Bezahlen wir weiterhin 6800 Franken für 100 000 Franken Alterskapital, besteht bei jeder zusätzlichen Pensionierung eine Finanzierungslücke. Diese Mittel werden einfach von den Spargeldern der noch erwerbstätigen Beitrags- zahlenden abgezwackt. Das ist völlig unfair. Die Revision muss deshalb sein.

Den Umwandlungssatz auf 6 Prozent zu senken, schlucken die Gewerkschaften aber nur, weil die Arbeitgeber zugleich in Zuschläge für alle Neurentner einwilligten. Diesen Kompromiss hat der Nationalrat umgestossen. Er will zur Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes gezielt einer Überbrückungsgeneration von 15 Jahrgängen einen Rentenzuschlag zahlen. Was sagen Sie dazu?

Die Zielsetzung ist, das Rentenniveau zu halten. Dafür braucht es mehr Spar- kapital. Daher soll der Koordinationsabzug halbiert werden. Das heisst: Es wird ein grösserer Lohnanteil versichert. Das führt mit den Jahren zu besseren Renten, insbesondere auch für Erwerbstätige mit tieferen Löhnen und für Frauen in Teilzeitarbeit. Gleichzeitig soll die Marktfähigkeit von älteren Stellensuchenden verbessert werden, indem die Altersgutschriften für diese vorteilhafter geregelt werden. Das ist richtig und wichtig.

Das reicht für diejenigen, die kurz vor der Pension stehen, aber nicht …

Das ist richtig. Da braucht es zusätzlich solidarisch finanzierte Massnahmen. Der Teufel liegt – wie meist – im Detail. Technisch sind die Lösungen von Bundesrat und Nationalrat gar nicht so weit auseinander. Das ist den Ver- sicherten letztlich aber egal. Entscheidend ist nur, ob die Renten das heutige Niveau halten. Daher wird der Ständerat sicher nachbessern müssen.

Der Nationalrat hat auch entschieden, das Sparen fürs Alter von 25 auf 20 Jahre zu senken. Wie sehen Sie diesen Schritt?

Auf den ersten Blick scheint er logisch, auf den zweiten macht er kaum Sinn. KMU, Gewerbe und ihre Mitarbeitenden würden um mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr zusätzlich belastet. Ein 23-jähriger Elektriker mit 5000 Franken Bruttolohn würde sich um mehr als 350 Franken pro Monat verteuern. Und wirken würde die Massnahme in Form von höheren Renten aber erst in vierzig Jahren. Statt gezielt Mittel in den Erhalt des heutigen Leistungsniveaus zu investieren, würden wir dies am falschen Ort machen. In den Leistungsausbau zulasten von KMU, Gewerbe und Angestellten mit sonst schon kleineren Einkommen. Der Widerstand des Gewerbes wäre programmiert – und dies zu Recht.

Aus sozialpolitischen Gründen kommen für Sie Rentensenkungen bei kleinen Renten nicht infrage. Bei der Variante des Nationalrats könnte dies aber der Fall sein.Wie würde also ihre Lösung aussehen?

Rentensenkungen bei Menschen, die eine kleine Rente haben, lehne ich ab. Und sie bei tieferen Renten einfach in die Ergänzungsleistungen zu schicken, ist ebenfalls keine Lösung. Dies noch mit dem Nebeneffekt, dass Kassen von Kantonen und Gemeinden dadurch ein- fach mehr belastet würden. Eine Ren- tensenkungsvorlage hätte beim Volk auch keine Chance. Es geht um gezielte Nachbesserungen, damit wir das Ren- tenversprechen tatsächlich einlösen.

Auch der BVG-Reform droht von linker Seite das Referendum. Sie ist vor allem nicht damit einig, dass der auch vom Bundesrat unter- stützte Kompromiss der Sozial- partner aus der Vorlage herausge- brochen wurde. Wo beurteilen Sie die Situation?

Bürgerlicher Übermut ist ebenso fehl am Platz wie linkes Säbelrasseln. Mit rechts gehe ich einig, dass niemand Rentenzuschläge erhalten soll, der sie gar nicht braucht. Mit der Linken bin ich – wie schon erwähnt – einverstan- den, dass Rentenkürzungen für Men- schen tabu sind, die ihr Berufsleben lang gearbeitet haben, und trotzdem auf keinen grünen Zweig kommen.

Was braucht es dann für eine ausgewogene und mehrheitsfähige Lösung?

Eines ist klar: Ein Durchpowern von der einen oder von der anderen Seite wird im Fiasko enden. Gefragt sind nun weitsichtige Brückenbauer.

Im September wird voraussichtlich über die AHV-Revision abgestimmt. Vor allem die erwerbstätigen Stimmbürger werden dann sowohl die AHV- wie auch die BVG-Vorlage mit in ihre Überlegun- gen einfliessen lassen. Was muss passieren, dass das Parlament anschliessend nicht vor einem Scherbenhaufen steht?

Es sind zwei Geschäfte, aber es stimmt: Man lebt von dem, was man aus beiden Säulen erhält. Deshalb haben wir uns jetzt in der ständerätlichen Kommissi- on vorgenommen, mit der BVG-Revisi- on vorwärtszumachen. Wenn über die AHV abgestimmt wird, muss auch klar sein, wie die Renten künftig beim BVG aussehen. Während die Frauen bei der AHV sogar leicht bessergestellt sind als die Männer, gibt es bei der beruflichen Vorsorge bei den Frauen einigen Nachholbedarf.

Das Referendum bei der AHV-Vorlage kommt – Stand heute – zustande. Wie beurteilen Sie die Chancen, dass es angenommen wird?

Es ist ein demokratisches Recht, ein Referendum zu ergreifen. Abstimmungs- prognosen möchte ich jedoch keine machen.

Angenommen die Vorlage geht bachab. Wie sehr wäre die AHV dann gefährdet?
Ohne Gegenmassnahmen ist der AHV- Fonds in wenigen Jahren leer. Aus einer leeren Kasse bezahlt man keine Renten. Bei einem «Nein» ginge die Suche nach einer mehrheitsfähigen Lösung erneut los. Allmählich rennt uns dann aber die Zeit davon.